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GZO informiert im Rahmen der Pflegeversammlung

Pflegedirektor Michael Hotz informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflege- und Funktionsdienstes des GZO im Rahmen der Pflegeversammlung ĂĽber gesetzliche Ă„nderungen und aktuelle Entwicklungen im GZO. Foto: Gesundheitszentrum Odenwaldkreis GmbH

Neue Gesetzgebung verspricht Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Am 28. Februar fand in der Gesundheitszentrum Odenwaldkreis GmbH (GZO) in Erbach die jährliche Pflegeversammlung für die Mitarbeitenden des Pflege- und Funktionsdienstes statt.

Die zentralen Themen waren das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) und die geplante Sanierung des Bettenhauses im Sommer 2019.

Michael Hotz, Pflegedirektor des GZO und Initiator der Veranstaltung, informierte die rund 100 Teilnehmenden ĂĽber die wesentlichen Ă„nderungen. Im Anschluss tauschten sich die Teilnehmenden untereinander und mit dem Team der Pflegedirektion fachlich aus.

Gesetz zur Stärkung der Pflege

Ein zentrales Thema der Versammlung war das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das von der Bundesregierung verabschiedet und zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist.

Die neue Gesetzgebung verfolgt zwei primäre Ziele: Die Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufes und die Einstellung von zusätzlichem Pflegepersonal. Hotz begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung als „Schritt in die richtige Richtung“.

Er erklärt: „Wir nutzen jede Möglichkeit, die uns das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bietet, um die Situation des Pflegepersonals im Erbacher Krankenhaus zu verbessern“.

Seitdem die neue Gesetzgebung gilt, wird im GZO jeder Antrag einer „am Krankenhausbett tätigen“ examinierten Pflegekraft auf Erhöhung der Arbeitszeit genehmigt.

Zudem haben examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, examinierte Altenpfleger/innen sowie examinierte Alten- oder Krankenpflegehelfer/innen (einjähriges Examen) sehr gute Chancen, im Erbacher Krankenhaus eingestellt zu werden.

Jede dieser zusätzlich geschaffenen Stellen wird vollständig von den Krankenkassen finanziert. Einzige Voraussetzung ist, dass diese Pflegekraft im Pflegedienst auf einer bettenführenden Station eingesetzt wird.

Michael Hotz ergänzt: „Nach vielen Jahren restriktiver Personalpolitik in der Pflege auf Bundesebene zeigen sich erstmals Anzeichen, dass wir durch zusätzliches Pflegepersonal das Betreuungsverhältnis von Patient zu Pflegekraft deutlich verbessern können.

Mehr Pflegepersonal bedeutet auch eine Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit, der Pflegequalität und der Patientensicherheit.“

Ob dieses Vorhaben Erfolg haben wird, hängt davon ab, ob sich geeignetes Fachpersonal in der Region finden lässt. Hier zeigt sich das Problem, mit dem sich jede bundesdeutsche Klinik intensiv auseinandersetzen muss.

Das Werben und Konkurrieren um das Fachpersonal mit dem jeweiligen Mitbewerber am Markt. Hohe finanzielle Willkommensprämien und außertarifliche Zulagen für neue Mitarbeitende, die heute schon vielerorts gezahlt werden, unterstreichen diese Entwicklung.

Gelingt die Einstellung von Fachkräften nicht, wird auch das gutgemeinte Ziel des Gesetzgebers, die Pflege zu verbessern, verfehlt.

Gesetzliche Vorgaben zur Mindestbesetzung

Neben dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz trat zeitgleich die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) in Kraft. Im Rahmen der Pflegeversammlung wurden die Mitarbeitenden des GZO informiert, dass für bestimmte Bereiche im Krankenhaus ab sofort gesetzlich verordnete Personalschlüssel gelten.

Diese legen fest, wie viele Patienten eine Pflegekraft innerhalb einer Schicht betreuen darf. Bezogen auf das GZO gelten fĂĽr das Jahr 2019 Pflegepersonaluntergrenzen fĂĽr die Bereiche Geriatrie und Intensivmedizin.

Das GZO wurde als Kalkulationshaus bestimmt und liefert Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK®), anhand derer die Pflegepersonaluntergrenzen weiterentwickelt werden.

Ab 2020 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dass für das gesamte Krankenhaus genügend Pflegepersonal eingesetzt wird.Ist eine Klinik nicht in der Lage, im Monatsdurchschnitt die Pflegepersonaluntergrenzen einzuhalten, muss sie ab April 2019 die Fallzahlen verringern oder Vergütungsabschläge in Kauf nehmen.

Laut Pflegedirektor Hotz werden im GZO die Pflegepersonaluntergrenzen im Monatsdurchschnitt eingehalten und somit eine Sanktionierung vermieden.

Unabhängig davon verfolgt die Pflegedirektion das Ziel, die Zahl der Pflegekräfte im GZO weiter zu erhöhen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und neue Arbeitsplätze im Pflegebereich des Krankenhauses zu schaffen.

Sanierung des Bettenhauses im Sommer 2019

Ein weiteres Thema, das alle Mitarbeitenden des GZO bewegt, ist die geplante Sanierung des Bettenhauses. Andreas Schwab, Geschäftsführer des GZO, erläutert: „Das Land Hessen sowie der Odenwaldkreis gemeinsam mit dem Gesundheitszentrum investiert 31,3 Mio Euro in das über drei Jahre angelegte Großprojekt“.

Voraussichtlich im Juni 2019 zieht die Abteilung fĂĽr Innere Medizin aus dem Bettenhaus aus und in den zu diesem Zeitpunkt fertiggestellten Anbau C um.

Dieser von einem Investor errichtete Neubau dient als Ausweichfläche für etwa 90 Betten. Danach beginnen die Sanierung der Außenfassade des Bettentraktes, der Innenbereiche und der Umbau der Stationen und entsprechenden weiteren Umzügen innerhalb des Krankenhauses.

„Es wird unseren Patienten und Mitarbeitenden während der Bauzeit sicherlich viel abverlangt. Aber nach der umfassenden Sanierung können wir auf ein modernes Bettenhaus blicken, in dem eine zeitgemäße mitarbeiter- und patientenorientierte Pflege möglich ist“, stimmt Schwab auf den bevorstehenden Kraftakt ein.

Weitere Informationen:Gesundheitszentrum Odenwaldkreis GmbH, Pflegedirektion, Albert-Schweitzer-Straße 10 – 20, 64711 Erbach, Telefon 06062 79-3000, Internet: www.GZ-Odw.deInfo(at)GZ-Odw.de

Hintergrund:

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

• Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett wird ab 2019 vollständig refinanziert.

• Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege werden vollständig von den Kostenträgern übernommen, und zwar rückwirkend ab 2018.

• Die Vergütungen von Auszubildenden in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert.

• Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für Pflegende zu verbessern.

• Krankenkassen sollen jährlich zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro in die Gesundheitsförderung von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen investieren.

• Die Pflegeversicherung fördert Digitalisierungsprojekte, die die Pflege entlasten, in ambulanten und stationären Einrichtungen mit jeweils einmalig 12.000 Euro.

• Finanziert werden die Maßnahmen über den Krankenhausstrukturfonds, der ab diesem Jahr für vier Jahre im Umfang von einer Milliarde Euro jährlich weitergeführt wird. Der Fonds wird hälftig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und Mitteln der Länder getragen.

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

• Seit Januar 2019 gelten Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus. Diese werden bis August 2019 auf Basis der erhobenen Daten der Krankenhäuser weiterentwickelt

• Krankenhäuser, die zu wenige Pflegekräfte beschäftigen, sollen künftig weniger Patienten behandeln dürfen oder Vergütungsabschläge hinnehmen.

• 2020 wird der sogenannte „Ganzhausansatz“ eingeführt. Damit wird das Verhältnis von Pflegefachpersonen zu dem zu leistenden Pflegeaufwand ("Pflegequotient") ermittelt. Dies soll Aufschluss über die Pflegepersonalausstattung und Arbeitsbelastung im gesamten Krankenhaus geben.

• Rund 200 Millionen Euro aus dem Pflegezuschlag werden ab 2020 in die Landesbasisfallwerte überführt. Diese Mittel sollen Krankenhäuser auch zur Finanzierung anderer Personalkosten als den Pflegepersonalkosten einsetzen.

• Ab 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Dies soll sicherstellen, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden.