Klinikverbund Hessen e. V. entsetzt über vorgelegten Gesetzentwurf zur Liquiditätssicherung
Dieser Gesetzentwurf schütze nicht vor dem Zusammenbruch der Krankenhausversorgung,wie es in Italien und Spanien bereits geschehen istMARBURG. - Während in die Corona-Pandemie in Europa wütet und in Italien und Spanien die Gesundheitssysteme bereits völlig überlastet sind, bereiten sich die Kliniken des Klinikverbunds Hessen e. V. auf die von allen Experten auch in Deutschland erwartete massenhafte Versorgung von schwer erkrankten Patienten im Krankenhaus vor.
„Dazu haben die öffentlich getragenen Krankenhäuser des Klinikverbunds Hessen Vorbereitungen getroffen und alle von den Gesundheitsministerien und Behörden des Bundes und des Landes geforderten und notwendigen Maßnahmen ergriffen, um ausreichende Kapazitäten für die Behandlung der an COVID19 erkrankten Menschen zu schaffen,“ erklärt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender der Klinikverbunds Hessen.
Bundesgesundheitsminister Spahn habe in einem Schreiben an die Krankenhäuser eine schnelle finanzielle Unterstützung zugesagt. Spahn versicherte darin, dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen würden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit komme.
„Davon ist der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf jedoch weit entfernt“, stellt Maurer fest. Um die gestiegenen Kosten für die Beschaffung von Infektionsschutzmaterial und die gleichzeitigen Erlösausfälle durch die Verschiebung der nicht dringlichen Operationen auszugleichen, seien weitreichendere Sofortmaßnahmen und Entlastungen notwendig.
„Die Krankenhäuser in Deutschland haben das Potential, solche Situationen und Notlagen wie in Italien und Spanien zu verhindern; aber nur ohne Bürokratie und mit ausreichenden Finanzmitteln“, stellt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbundes fest.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) habe in einem Eckpunktepapier die notwendigen Maßnahmen vorgeschlagen. Die sei in dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch völlig ignoriert worden.
Statt, wie von der DKG, vorgeschlagen ,für die Dauer der Krise eine bürokratiearme Pauschalfinanzierung der Kliniken einzuführen, die auch die gestiegenen Materialkosten berücksichtige, müssten die Krankenhäuser weiterhin jeden Patienten einzeln abrechnen.
Weiterhin könnten auch bis zu 5% dieser Abrechnungen durch den Medizinischen Dienst geprüft werden. „Offensichtlich ist der Politik nicht klar, dass eine unveränderte Abrechnungssystematik Personal mit pflegerischer und ärztlicher Kompetenzin den Krankenhäusern – aber im Übrigen auch bei den Kassen und dem Medizinischen Dienst – bindet, das jetzt dringend für die Versorgung benötigt werde“, betont Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen.
Auch die Prüfung von fünf Prozent der Fälle durch den Medizinischen Dienst erfordere entsprechenden Aufwand, um die Akten zur Verfügung zu stellen, medizinisch zu beurteilen und ggf. Stellung dazu zu nehmen.
„Das ist in der aktuellen Situation, in der sowieso viele Mitarbeiter wegen Quarantäne oder Kinderbetreuung fehlen und jede Hand in der Versorgung gebraucht wird, absoluter Wahnsinn und für die Krankenhäuser nicht zu leisten“, meint Schaffert.
Der Klinikverbund hält ähnlich wie die hessische und die deutsche Krankenhausgesellschaft stattdessen folgende Maßnahmen für dringend erforderlich:
Sofortmaßnahmen:
- Die Krankenkassen weisen sofort und ohne weitere Prüfung alle aktuellen und ausstehenden Abrechnungen der Krankenhäuser zur sofortigen Zahlung an.
- Alle Zahlungen und Fälligkeiten für aktuelle und ausstehende (Rück-) Forderungen der Krankenkassen an die Krankenhäuser werden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
- Mit sofortiger Wirkung werden alle aktuellen und zukünftigen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst ausgesetzt.
- Pauschalfinanzierung für die Dauer der Krise
- Monatliche Abschlagszahlung bemessen am letzten vereinbarten Budget mit Anpassung an die Kostenentwicklung wie von der DKG vorgeschlagen
„Herr Spahn, schauen Sie nach Italien und Spanien! Wenn Sie das hier nicht wollen, müssen Sie den Krankenhäusern jetzt geben, was sie brauchen und fordern: Pauschale finanzielle Sicherheit und Entlastung von Bürokratie!“, appelliert Schaffert.
Im Klinikverbund Hessen e. V. haben sich alle hessischen Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sowie die hessischen Spitzenverbände der Trägerorganisationen (Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag und Hessischer Städte-und Gemeindebund) zusammengeschlossen.
Die Kliniken des Klinikverbunds Hessen e. V. erbringen eine wohnortnahe qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ebenso wie Spitzenmedizin in klinischen Zentren für über 50% der Patientinnen und Patienten in Hessen.
Der Klinikverbund Hessen e. V. vertritt die Interessen der öffentlich-rechtlich getragenen Krankenhäuser im Sinne einer an der Daseinsvorsorge der Menschen in Hessen ausgerichteten Gesundheitspolitik gegenüber Öffentlichkeit und Politik.