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„Haushaltslage in Landkreisen immer dramatischer“

Landrat Frank Matiaske appelliert an Landesregierung, Vorschriften zu ändern

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Schon jetzt zeichnet es sich ab, dass alle Landkreise in Hessen große Schwierigkeiten haben werden, im nächsten Jahr genehmigungsfähige Haushalte aufzustellen.

Mit Blick darauf hat Landrat Frank Matiaske die Landesregierung in der Kreistagssitzung am Montag, 30. September, dazu aufgefordert, die entsprechenden rechtlichen Vorschriften „sehr kritisch zu prüfen“.

Als Beispiel nannte der Landrat die geltende Schuldenbremse. „Auch dieser Paragraph muss hinterfragt werden, denn mit Blick auf die Haushalte 2025 ist die Lage sehr dramatisch.“

Die Hessische Verfassung lässt einen solchen Schritt für eine Schieflage in der Kommunalfinanzierung ausdrücklich zu. „Wann, wenn nicht jetzt?“, so Landrat Matiaske.

Bei den meisten hessischen Kreisen verschlechtern sich die Haushalte bereits für das laufende Jahr 2024, wie er hinzufügte. „Immer mehr Dinge werden nicht mehr finanzierbar sein, weil sehr hohe Standards oder Rechtsansprüche gelten.“

Als Beispiele nannte er die anstehende Finanzierung des Ganztagsangebots und Fallzahlensteigerungen in vielen Bereichen. Auch bekomme der Kreis gerade die Rechnung präsentiert, die sich aus der Unterfinanzierung des Deutschland-Tickets ergibt.

„Dessen Einführung wurde ohne Mitwirkung der Kommunen vom Bund und den Ländern beschlossen. Andere bestellen, die Kreise und mit ihnen die Städte und Gemeinden bezahlen am Ende die Zeche“, so Matiaske.

Der Kreistag beschloss einstimmig eine formal erforderliche Anpassung des Haushaltsplans für 2024. Hintergrund ist eine zuvor vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossene Aufnahme der zweiten Tranche eines Kredits in Höhe von acht Millionen Euro zugunsten der Kapitalrücklage des Kreiskrankenhauses.

Damit wird ein Beschluss des Kreistags aus dem Jahr 2022 vollzogen, der eigentlich erst für 2025 vorgesehen war. Aufgrund geänderter Rechtsvorschriften wäre dies dann allerdings nicht mehr möglich gewesen.

Auf die Frage der ÜWG-Fraktion, ob das Kreiskrankenhaus Schadenersatzansprüche gegen das Bundesgesundheitsministerium geltend mache, wie dies die Kreisklinik Groß-Gerau bereits getan habe, sagte Landrat Matiaske, dazu gebe es derzeit keine eigene Initiative. „Aber es ist durchaus vorstellbar, sich einer Sammelklage anzuschließen, wenn es eine solche gibt.“

In seiner Antwort auf eine Frage der GRÜNEN-Fraktion zum Stand der Dinge beim Schlachthof in Brensbach sagte der Landrat, es gebe einen Interessenten, der nun prüfe, ob er den Schlachthof betriebswirtschaftlich führen könne.

„Inwieweit dies der Fall ist, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.“ Er wolle deshalb keine verfrühten Hoffnungen schüren.