Insgesamt nun 2.340 Infektionsfälle – Zwei weitere Verstorbene
ODENWALDKREIS / ERBACH. - Die Zahl der registrierten Infektionsfälle lag am gestrigen Mittwoch, 30. Dezember, 16 Uhr, bei 2.340. Das sind 36 mehr als am Vortag. Die Zahl der an oder mit Corona verstorbenen Personen erhöht sich um zwei auf 122.
Die Verstorbenen gehörten zur Altersgruppe der 80- bis 89- beziehungsweise der über 90-Jährigen und lebten in einem Pflegeheim beziehungsweise im häuslichen Umfeld. Insgesamt gelten 1.817 Personen als genesen, 42 mehr als am Vortag. Der Infektionssaldo ist auf 401 gesunken.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt dem Robert-Koch-Institut zufolge am heutigen Donnerstag, 31. Dezember, 00:00 Uhr, bei 192,3. Auch wenn der Wert damit wieder niedriger als 200 ist, bedeutet das nicht, dass die nächtliche Ausgangssperre am heutigen Silvestertag aufgehoben wird.
Für die Aufhebung dieser Maßnahme muss die Inzidenz fünf Tage hintereinander unter der 200er-Marke liegen. Am Vortag lag sie noch bei 203,7. In den vergangenen sieben Tagen erfasste das Gesundheitsamt 186 neue Corona-Infektionen.
In Erbach/Michelstadt gab es 65 Fälle (Erbach 33, Michelstadt 32), in der Unterzent 59 (Höchst 31, Breuberg 17, Lützelbach 11), und in Bad König/Brombachtal 41 (Bad König 30, Brombachtal 11).
15 Fälle wurden im Gersprenztal registriert (Reichelsheim 7, Brensbach 8, Fränkisch-Crumbach 0) und sechs in Mossautal/Oberzent (Mossautal 4, Oberzent 2).
Auf den Corona-Stationen im Gesundheitszentrum in Erbach werden 36 Patienten betreut. Davon benötigen neun eine intensivmedizinische Behandlung. Ein Testergebnis steht noch aus. In Kliniken außerhalb des Kreises befinden sich zehn weitere Personen.
Folgende Alten- und Pflegeheime stehen zum Teil oder ganz unter Quarantäne: Rosenhöhe, Haus Brunnengarten und Blaues Haus in Bad König, Haus Cordula II in Oberzent und das Haus Bonum in Michelstadt.
Hinweis zu Silvester:
An dieser Stelle wiederholt die Odenwälder Kreisverwaltung den bereits gestern veröffentlichten Hinweis zu Silvester: Die aktuelle Allgemeinverfügung behält ihre Gültigkeit.
Das heißt, dass es an Silvester eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr gibt. Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus gewichtigen Gründen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum ist kein solcher Grund und damit nicht gestattet.
Auf Privatgelände dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden, das gilt für die eigene Wohnung sowie den jeweils dazugehörigen Balkon, Terrasse und Garten, nicht aber um gemeinschaftlich mit anderen genutzte Flächen. Die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Verwendet werden dürfen nur Feuerwerkskörper, die in Deutschland zugelassen sind.
Die Kreisverwaltung warnt eindringlich davor, Feuerwerkskörper abzubrennen, die aus dem Ausland stammen und diese Zulassung nicht haben.
„Jeder ist mitverantwortlich, Verletzungen durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auszuschließen, damit das durch die Corona-Pandemie sehr stark belastete Gesundheitswesen nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden muss“, heißt es dazu.
Zusatz: Der Brensbacher Reiner Müller hält im Internet tagesaktuelle Charts zu den Coronavirus-Fallzahlen im Odenwaldkreis sowie landes- und bundesweite Vergleichszahlen bereit. Interessierte finden diese unter: www.mueller-kredel.de.