Nachweise sind für hessische Bildungsstätten jetzt verpflichtend
Rotes Kreuz leitet auch Schüler der Grundschule im Umgang mit Selbsttests anWERSAU. - In Kooperation mit dem Kultusministerium unterstützt und berät der Kreisverband des Roten Kreuzes auf Wunsch auch die Schulen im Odenwaldkreis bei den erstmaligen Anwendungen der in Hessen nun zur Pflicht gewordenen Schnelltests auf Corona.
Gleich am Montag nach den Osterferien hat die Hilfsorganisation damit begonnen. So war die Sozialarbeiterin Annkatrin Ninger in die Grundschule des Brensbacher Ortsteils Wersau eingeladen, um alle anwesenden 15 Schülerinnen und Schüler der kombinierten Klassen 3 und 4 beim Selbsttest mit den flexiblen Stäbchen anzuleiten.
Zuvor war die an der Schule immer gemeinsam unterrichtete erste und zweite Klasse von Ninger bereits in die Handhabung der Test-Sets eingewiesen worden.
„Wir Lehrerinnen hatten uns allerdings zuvor schon mit dem Ablauf bekannt gemacht und vorbereitet. Denn auch wir müssen zweimal die Woche einen negativen Test vorweisen“, sagte Schulleiterin Elke Maas, die als eine der ersten im Odenwaldkreis die Assistenz des Roten Kreuzes angefordert hatte.
„Ich glaube, wenn die Einführung in diese nun sich wiederholende Routine von Fachpersonal durchgeführt wird, ist der Aufmerksamkeitsgrad der Klassen höher, als wenn dies beim ersten Mal unsere Lehrerinnen leisten.
Die Kinder wissen das zu schätzen “, erläutert die Pädagogin ihre Sichtweise und unterstreicht, dass sie die Testpflicht für eine gute Sache hält: „So können wir der Pandemie effizient entgegenwirken.“ Wenige Eltern hatten dem Verfahren nicht zugestimmt. Deren Kinder werden laut Vorgabe im Distanzunterricht beschult.
Annkatrin Ninger ist eine von 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Roten Kreuzes im Odenwaldkreis, die das Projekt mittels einer Patenschaft über einen Zeitraum von zwei Wochen begleiten. Von den 36 öffentlichen Schulen im Odenwaldkreis haben sich 20 für eine Begleitung durch die Hilfsorganisation entschieden.
Die an den Bildungsstätten eingesetzte Variante der Watteträger muss dabei lediglich zirka zwei Zentimeter tief in die Nase eingeführt werden, was eine Reizung des hinteren Rachenraumes ausschließt.
„Dies können bei guter Anleitung auch Erstklässler hinbekommen“, findet Maas, erkennt dabei den Mehraufwand für das Kollegium, doch sieht darin nur Vorteile.
So verlief die Premiere des mittels Wattebausch erfolgten kreiselnden Nasebohrens bei den Kleinen und Großen problemlos, auch wenn die Vorbereitungen eine gewisse Zeit in Anspruch genommen hatte. Über unangenehme Reizungen oder gar Schmerzen hatten die Kinder nicht geklagt.
„Ich habe nur ein kleines Kitzeln gemerkt“, erzählte Julian (8) im Anschluss. „Mir hat das nicht wehgetan, nur die Augen haben ein bisschen getränt“, wusste Philipp (9) zu berichten.
Nach dem Rühren in der Testflüssigkeit klappte auch das Träufeln der notwendigen Tropfen in die Rundung des Diagnosestreifens ohne erwähnenswerte Verluste.
Die Abfallprodukte der Sets wurden vorbildlich in die vom Odenwaldkreis zur Verfügung gestellten roten Eimer entsorgt, vor Beginn hatten alle Schülerinnen und Schüler ihre Hände mit Gel desinfiziert. Aufmerksam vollzogen die Mädchen und Jungen die wenigen notwendigen Schritte.
Damit die Röhrchen mit den Testflüssigkeiten auf den Tischen nicht umkippen konnten, hatten alle zur Fixierung Wäscheklammern dabei. Während des diagnostischen Drehens des Stäbchens wurde bis 15 gezählt, um auf die notwendige Verweildauer in der Nase zu kommen.
In der 15-minütigen Wartezeit auf die Ergebnisse befragte Ninger die Schülerinnen und Schüler über ihr Wissen um Corona. Ohne zu zögern lieferte das junge Auditorium die richtigen Antworten.
Als Geschenk für die Schule gab es zur Überbrückung für künftige Wartezeiten auf das Ergebnis einen kleinen Film zum Thema, den das Rote Kreuz in Eigenregie gedreht hat. Dieser erklärt kindgerecht das Virus und zeigt die AHA-Regeln auf.
Sehr verständnisvoll reagierte die Klasse auf ein denkbar positives Ergebnis: „Da müssen wir keine Angst haben und können denjenigen ja trösten“ antwortete Philipp. Der betreffende Schüler wird dann abgeholt und dem behandelnden Arzt zum exakteren PCR-Test vorgestellt.
Maximal 72 Stunden gelten die Ergebnisse, dann muss erneut überprüft werden. Dies kann auch in einer externen Test-Einrichtung geschehen, jedoch müssen die Resultate zum Nachweis in den Schulen vorgelegt werden.
In den nächsten Tagen werden Annkatrin Ninger und ihr Team abermals unterwegs sein wird, um weitere Schulen im korrekten Umgang mit den Schnelltests auf Corona anzuleiten.