Bestattungen nur noch mit zehn Trauergästen
Landrat und Bürgermeister verständigen sich auf Regelungen für BeerdigungenODENWALDKREIS. - Zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus dürfen bei Trauerfeiern und Bestattungen künftig nur noch maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- und / oder Freundeskreis zusammenkommen – zuzüglich Bestatter, Pfarrer beziehungsweise Trauerredner und Sargträger.
Diese am heutigen Dienstag, 24. März, von Landrat Frank Matiaske erlassene Verfügung gilt bis zum 19. April. Auf die Regelung hatte er sich gemeinsam mit den Bürgermeistern in der jüngsten Telefonkonferenz zur Corona-Krise geeinigt.
Die Landesverordnung, die ansonsten sehr strikt anzuwenden ist, sieht für den sensiblen Bereich von Beerdigungen ausdrücklich die nun im Odenwaldkreis geltende Vorschrift als Ausnahmemöglichkeit vor, damit der engste Kreis von Angehörigen und Freunden Abschied von Verstorbenen nehmen kann.
Bezogen auf die nun vom Kreis verfügte Zahl der Trauergäste können die Bürgermeister in absolut begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. Dies wird aber zum Schutz der Bevölkerung sehr restriktiv ausgelegt werden.
Generell gilt, dass Trauerfeiern nicht in geschlossenen Räumen stattfinden dürfen und die teilnehmenden Personen einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten müssen – außer Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Landrat Matiaske und die Bürgermeister bitten um Verständnis: „Wir wissen um die Härte dieser Regelungen. Es ist nur allzu verständlich, dass Menschen von ihren Angehörigen oder Freunden am Grab Abschied nehmen wollen. Aber wir müssen alles tun, um die Verbreitung des Virus weiter einzudämmen.“
Auf die Einhaltung der neuen Vorgaben hat der verantwortliche Bestatter zu achten. Er muss auĂźerdem alle Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste mit Name, Adresse und Telefonnummer erfassen. Diese Liste muss der Bestatter sechs Wochen lang aufbewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorlegen.