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„Wollen die gemeinnĂŒtzige Arbeit durch digitale Technologien erleichtern“

Neue Förderrunde „Ehrenamt digitalisiert!“ startet am 17. Februar + + + Online-Infoveranstaltung zur Antragstellung am 9. und 22. Februar

WIESBADEN. - Es geht weiter mit „Ehrenamt digitalisiert!“. Ab dem 17. Februar können sich gemeinnĂŒtzige Vereine, VerbĂ€nde und Organisationen wieder um eine Förderung durch die Hessische Ministerin fĂŒr Digitale Strategie und Entwicklung bewerben.

„Das Interesse ist ungebrochen groß, wie die zahlreichen Nachfragen zeigen“, freut sich Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus. „Dies zeigt, wie wichtig die EinfĂŒhrung digitaler Technologien, insbesondere in die Vereinsarbeit ist, die wir mit ‚Ehrenamt digitalisiert!‘ gezielt fördern wollen.

Uns ist besonders wichtig, die Arbeit der unzĂ€hligen Engagierten mit unserer Förderung langfristig zu erleichtern. Daher freut es mich, dass die zur VerfĂŒgung stehenden Mittel im Landeshaushalt wieder die Millionengrenze ĂŒberschritten haben und in 2023 bei 1,5 Millionen Euro liegen.“

„Ehrenamt digitalisiert!“ wurde vor drei Jahren von der Hessischen Ministerin fĂŒr Digitale Strategie und Entwicklung initiiert. Seitdem standen rund 4,6 Millionen Euro zur VerfĂŒgung. Somit konnten insgesamt fast 500 Bewilligungen zwischen 5.000 und 15.000 Euro erteilt werden.

Antragsberechtigt sind gemeinnĂŒtzige Vereine, deren hessische DachverbĂ€nde sowie gemeinnĂŒtzige juristische Personen des Privatrechts.

Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder.

DarĂŒber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und UnterstĂŒtzungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur EinfĂŒhrung neuer AblĂ€ufe und Prozesse gefördert werden. Besonders erwĂŒnscht sind in sich stimmige und nachhaltige Konzepte.

An der Förderrichtlinie wurden in 2022 einige Änderungen vorgenommen. So können zum Beispiel jetzt bis zu 25 Prozent der Mittel auch fĂŒr das sogenannte BetĂ€tigungsfeld der Organisation/des Vereins eingesetzt werden, was in den vergangenen Jahren so grundsĂ€tzlich nicht vorgesehen war.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich ĂŒber eine digitale Antragsplattform. Diese ist vom 17. Februar bis 10. MĂ€rz freigeschaltet. Am Donnerstag, 9. Februar, 17 Uhr und am Mittwoch, 22. Februar, 17 Uhr werden zudem Online-PrĂ€sentationen mit Hinweisen zur Antragstellung angeboten.

An dieser können alle Interessierten ohne vorherige Anmeldung teilnehmen. Den Link zu den Online-Veranstaltungen am 9. und 22. Februar, zur Antragsplattform sowie umfassende Informationen zur Förderrichtlinie gibt es unter https://digitales.hessen.de/foerderprogramme/ehrenamt-digitalisiert