„Es gibt kaum jemanden, der so offen und transparent ist wie ich“
Erbacher Bürgermeister Harald Buschmann verteidigt sich gegen VeröffentlichungenERBACH / ODENWALDKREIS. - Kaum ein Tag verging in den zurückliegenden Wochen, ohne dass der Erbacher Bürgermeister Harald Buschmann (CDU) in der Presse, online und in den Printmedien, Indiskretionen über seine Amtsführung lesen musste.
Den Zeitpunkt dieser Veröffentlichungen beschreibt Buschmann als äußerst unglücklich, denn es stehen in der Kreisstadt Erbach am 4. März Bürgermeisterwahlen an. Zudem möchte Buschmann auf dem bevorstehenden CDU-Kreisparteitag am 10. Februar als Kreisvorsitzender wiedergewählt werden.
Um zur Aufklärung der Vorwürfe beizutragen, hat Harald Buschmann in den vergangenen Wochen eine Vielzahl Dokumente der Kommunalaufsicht in der Absicht überreicht, die Vorgänge um Beauftragung einer örtlichen Werbeagentur überprüfen zu lassen.
Am heutigen Freitag, 2. Februar, lud er überdies zu einer Pressekonferenz ins Erbacher Rathaus ein, um die Zusammenarbeit mit der Werbeagentur zu erklären und Kritik daran entgegenzutreten.
Besonders FACT habe zuletzt vielfach Vorgänge öffentlich gemacht, die nur aus internen oder vertraulichen Unterlagen stammen konnten, so Buschmann.
Den Wahrheitsgehalt der Veröffentlichungen bestritt Buschmann nicht, monierte aber ein paar ungenaue Zahlenangaben. Bürgermeister Buschmann hatte den Geschäftsführenden Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes Karl-Christian Schelzke zu seiner Unterstützung eingeladen.
Dieser legte Wert darauf, nicht in seiner Funktion anwesend zu sein sondern als früherer Oberstaatsanwalt und Bürgermeister der Stadt Mühlheim am Main seine Erfahrung beratend einbringen zu können.
Er bemängelte zunächst, dass der juristische Begriff „schriftliche Lüge“ nicht mit dem Straftatbestand „Urkundenfälschung“ gleichzusetzen sei, wie seiner Meinung nach in einem Agenturbericht geschehen.
Strafbare Handlungen erkannte Schelzke in der nachträglichen Erstellung und Rückdatierung von Bestellungen an die Werbeagentur nicht. Falls allerdings auch die angeblichen Angebote der Agentur nach kritischen Fragen aus dem Stadtparlament nachträglich erstellt und rückdatiert worden seien, sehe die Lage eventuell anders aus.
Die von der Presse zuvor befragten Juristen hatten allerdings bereits auf den Gesetzestext des Strafgesetzbuches verwiesen, in dem es unter § 267 I, III, IV StGB zu Urkundenfälschung heißt: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Dennoch hatten die Juristen bereits darauf hingewiesen, dass der Begriff „schriftliche Lüge“ in dem Fall juristisch einwandfreier sei, was die Presse auch berücksichtigt hatte.
Bürgermeister will Vorgänge transparenter gestalten
Buschmann bemühte sich während 90 Minuten, seine Zusammenarbeit mit der Werbeagentur zu erklären und die Kritik daran zu entkräften. „Wir haben nichts zu verstecken“, erklärte Buschmann mehrmals, er werde alles öffentlich machen, was relevant sei.
Er sehe sich als sehr offenen Menschen und erklärte: „Es gibt kaum jemanden, der so offen und transparent ist wie ich.“ Überdies werde die Stadt in diesem Jahr nicht nur mit der einen Agentur bei der Vermarktung des bekannten Erbacher Wiesenmarktes zusammenarbeiten, sondern auch anderen Anbietern die Chance geben.
Mit der Presse wünscht sich Buschmann zukünftig eine faire und sachliche Zusammenarbeit. Unbeantwortete Presseanfragen von FACT erklärte Buschmann damit, dass sich die Atmosphäre wohl hochgeschaukelt habe.
Er unterbreitete das Angebot, die Vergangenheit Schnee von gestern sein zu lassen. Er habe auch Vorbehalte gehabt, werde sich aber ab sofort bemühen, besser mit den sozialen Medien zu kooperieren.