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Persönliche Pflegeberatung nach § 37 SGB XI im Odenwaldkreis

Pflegedienstleiterin Melanie Trautmann ist auch qualifizierte Pflegeberaterin nach § 45 SGB XI. Terminvereinbarungen nimmt Hosna Arefi in der Geschäftsstelle am Kreiskrankenhaus Erbach unter der Telefon-Nr. 06062/9408-42 von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr entgegen. Zur Pflegeberatung kommen dann Heike Reichert oder Saskia Denger. Beide sind ausgebildete Pflegefachkräfte beim Pflegezentrum Odenwald. Foto: Pressedienst Pflegezentrum Odenwaldkreis

Pflegezentrum Odenwald bietet Pflegeberatung in elf Kommunen des Odenwaldkreises an

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Das Pflegezentrum Odenwald führt im Odenwaldkreis die Beratungsgespräche nach § 37 SGB XI bei Pflegebedürftigen durch.

Seit Juni dieses Jahres kommt die Pflegeeinrichtung auch in die Stadt Breuberg und die Gemeinde Lützelbach. Das Angebot wird auch von dort inzwischen sehr gut angenommen.

Ausgenommen ist weiterhin die Gemeinde Höchst. Das Pflegezentrum Odenwald führt damit in elf Städten und Gemeinden des Odenwaldkreises diese Pflegeeinsätze durch.

Bis auf die Gemeinde Höchst werden auch in allen anderen Kommunen des Odenwaldkreises die Entlastungsleistungen nach Paragraph 45 SGB XI sowie Hauswirtschaft und Betreuung nach dem Pflegeversicherungsgesetz angeboten.

Die Beratungsgespräche nach § 37 des Pflegeversicherungsgesetzes können in der Geschäftsstelle des Pflegezentrums Odenwald am Kreiskrankenhaus in Erbach vereinbart werden.

Einfach die Telefonnummer 06062/9408-42 wählen. Danach kommen die Pflegefachkräfte Heike Reichert für das Mümlingtal und Saskia Denger für das Gersprenztal vom Pflegezentrum Odenwald zu den pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen nach Hause.

Sie beraten unter anderem über Behandlungs- und Grundpflege, Hauswirtschaftliche Angebote, Betreuungsleistungen, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie “Essen auf Rädern”. Informiert wird auch über die stationären Pflegeangebote, wie in der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl in Oberzent-Beerfelden.

Der Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI soll die Qualität in der häuslichen Pflege sicherstellen und wird durchgeführt, wenn die Pflege bereits stattfindet. Dies geschieht, indem die Pflege durch regelmäßige Besuche begleitet wird.

Die Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst erhalten. Alle Pflegegeldempfänger müssen sich selbst um den Beratungseinsatz kümmern.

Sie werden von der Pflegekasse nicht darauf hingewiesen, dass wieder eine Beratung ansteht. Die Pflegekasse kann bei Nichteinhaltung das Pflegegeld kürzen. Im schlimmsten Fall kann das Pflegegeld sogar komplett gestrichen werden.

Deshalb sollten die Pflegegeldempfänger auf die folgenden Fristen achten:

Pflegegrad 1: Beratungseinsatz nicht vorgeschrieben, 1x pro Halbjahr möglich. Pflegegrad 2 und 3: 1x pro Halbjahr verpflichtend, Fristen 30. Juni und 31. Dezember jährlich.

Pflegegrad 4 und 5: 1x pro Vierteljahr verpflichtend, Fristen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember jährlich. Am 30. September 2023 ist wieder ein solcher wichtiger Stichtag.

Weitere Kontakte:

Fragen zu den Leistungen in der ambulanten Alten,- Kranken- und Kinderkrankenpflege können an die Mobile Pflege Erbach/Michelstadt, Elsa-Brändström-Straße 13 in Erbach, Tel. 06062/9408-0, die Mobile Pflege Gersprenztal, Hochstraße 2 in Reichelsheim, Tel. 06164/54651, die Mobile Pflege Bad König/Brombachtal, Bahnhofstraße 47 in Bad König, Tel. 06063/58575 sowie an die Mobile Pflege Oberzent, Krähberger Weg 49 in Beerfelden, Tel. 06068/7599-514 und an die Stationäre Pflegeeinrichtung in der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl, Krähberger Weg 49 auch in Beerfelden, Tel. 06068/7599-500 gerichtet werden.