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BUND: „Natur und Umwelt in Lützelbach weiter auf Talfahrt“

Der 2002 in Lützelbach beschlossene Bebauungsplan 'Beckshöhe - Jocksberg' im Ortsteil Seckmauern regelte auch die Gestaltung der Grundstücke durch Bäume und Hecken, von...

...denen bis auf wenige Ausnahmen in der Realität nichts zu sehen ist. Fotos: BUND Odenwald

LÜTZELBACH. - Wie die BUND-Regionalgruppe Odenwald feststellt, habe die Gemeindevertretung von Lützelbach 2002 den Bebauungsplan 'Beckshöhe - Jocksberg' im Ortsteil Seckmauern beschlossen.

Seit dem 14.03.2003 - also seit nunmehr 14 Jahren - sei der Plan rechtskräftig. Er regele die Bebauung des östlichen Ortsrandes an der Straße Jocksberg für 17 Grundstücke, die inzwischen bis auf zwei Gebäude realisiert seien.

„Da die Bebauung dieser Fläche mit erheblichen negativen Auswirkungen für Natur und Umwelt verknüpft war, wurden im Plan Maßnahmen zur Minderung der Umweltschäden festgesetzt. Die Aufsicht und Kontrolle dieser naturschutzfachlichen Festsetzungen liegt bei der Gemeindeverwaltung Lützelbach.“

14 Jahre nach Inkrafttreten des Planes stellt der BUND Odenwald fest, dass die Bebauung zu 85% erfolgt sei, dass aber die Gemeinde die Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Umwelt nicht umgesetzt habe.

Diese hätten als Ortsrecht dieselbe Geltung wie die Vorschriften zur Bebauung der Grundstücke. Wichtig sei zudem, dass die Erschließung eines Neubaugebietes zu 75% an der gesamten Naturzerstörung beteiligt sei, die einzelnen Gebäude trügen nur zu etwa einem Viertel zu der negativen Bilanz bei.

Von der im Plan festgesetzten Gestaltung der Grundstücke durch Bäume und Hecken sei in der Realität nichts zu sehen. „Im Einzelnen wurde ein Heckenzug von 2 bis 3 m Breite und etwa 300 m Länge am Ortsrand nicht gepflanzt, statt dessen wurden die Flächen auf den Privatgrundstücken überwiegend mit Nebenanlagen wie Carports oder Gartenschuppen bebaut.“

Die Gestaltung des Straßenraumes durch hochstämmige Laubbäume und die Gartengestaltung durch große Obstbäume seien nicht realisiert worden. „Ein einziger Baum in den Vorgärten wurde gepflanzt – die übrigen 16 Bäume sucht man vergebens.

Beim Abschluss der Planung waren auf vier Grundstücken erhaltenswerte Bäume vorhanden, die auch auf dem Papier geschützt wurden. Heute sieht man an deren Stelle entweder Leere oder die üblichen Koniferenanlagen aus dem Gartencenter. Standorttypische Gehölze? Fehlanzeige!“

Die Gemeinde habe in weiser Voraussicht dieser Entwicklung einen Acker zur Umwandlung in eine Wiese festgesetzt. „Zwar wurde dieses Vorhaben auch tatsächlich durchgeführt, aber von dem erhofften Gewinn für die Natur ist man auch in Seckmauern weit entfernt. Statt einer artenreichen – weil nicht gedüngten – Wiese hat sich eine artenarme durch reichlich Gülle überfrachtete Fläche entwickelt.“

Der Umweltverband beziffert den durch die Nichtrealisierung der Umweltauflagen entstandenen Schaden auf 120.000 Euro.

BUND-Sprecher Harald Hoppe: „Soviel waren bei der Planaufstellung die Verbesserungen für die Umwelt wert.“ Damit summiert sich in Lützelbach der in diesem Jahr aufgedeckte Schaden für die Natur auf etwa 220.000 Euro.

Das Lützelbacher Verhalten sei im Odenwaldkreis gängige Praxis. „Durch Duldung oder Förderung durch die Landräte der letzten 20 Jahre wurden die Kommunen in der Haltung bestärkt, dass Umweltgesetze wegen der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten zum Ignorieren gemacht wurden.“

Ein Ingenieurbüro aus Groß-Zimmern sei in fast allen Kreiskommunen tätig und verwende standardisierte Festsetzungen in allen Bebauungsplänen zum Naturschutz, die dann folgenlos von fast allen Verwaltungen ignoriert werden könnten. Die Untere Naturschutzbehörde habe dies im Januar diesen Jahres öffentlich bestätigt.

90% aller derartigen Festsetzungen im Kreis würden ignoriert. Im vorliegenden Fall komme die offenbare 'Amtshilfe' des Kreisbauamtes beim Konterkarieren des Umweltschutzes hinzu.

Hoppe: „Wenn in so gut wie keinem Fall die Pflanzbindungen auf privaten Baugrundstücken verwirklicht wurden, dann kann das nur heißen, dass bei der Baugenehmigung diese Festsetzungen durch Ausnahme oder Befreiung flächendeckend außer Kraft gesetzt wurden. Damit haben Kreisbauamt und gemeindliches Bauamt entweder nur versagt oder aktiv die Umweltauflagen ausgehebelt.“

Der BUND habe deshalb die Gemeinde aufgefordert, endlich den Festsetzungen zum Umweltschutz in dem Bebauungsplan Geltung zu verschaffen.