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BUND: „Natur und Umwelt in LĂŒtzelbach weiter auf Talfahrt“

Der 2002 in LĂŒtzelbach beschlossene Bebauungsplan 'Beckshöhe - Jocksberg' im Ortsteil Seckmauern regelte auch die Gestaltung der GrundstĂŒcke durch BĂ€ume und Hecken, von...

...denen bis auf wenige Ausnahmen in der RealitÀt nichts zu sehen ist. Fotos: BUND Odenwald

LÜTZELBACH. - Wie die BUND-Regionalgruppe Odenwald feststellt, habe die Gemeindevertretung von LĂŒtzelbach 2002 den Bebauungsplan 'Beckshöhe - Jocksberg' im Ortsteil Seckmauern beschlossen.

Seit dem 14.03.2003 - also seit nunmehr 14 Jahren - sei der Plan rechtskrĂ€ftig. Er regele die Bebauung des östlichen Ortsrandes an der Straße Jocksberg fĂŒr 17 GrundstĂŒcke, die inzwischen bis auf zwei GebĂ€ude realisiert seien.

„Da die Bebauung dieser FlĂ€che mit erheblichen negativen Auswirkungen fĂŒr Natur und Umwelt verknĂŒpft war, wurden im Plan Maßnahmen zur Minderung der UmweltschĂ€den festgesetzt. Die Aufsicht und Kontrolle dieser naturschutzfachlichen Festsetzungen liegt bei der Gemeindeverwaltung LĂŒtzelbach.“

14 Jahre nach Inkrafttreten des Planes stellt der BUND Odenwald fest, dass die Bebauung zu 85% erfolgt sei, dass aber die Gemeinde die Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Umwelt nicht umgesetzt habe.

Diese hĂ€tten als Ortsrecht dieselbe Geltung wie die Vorschriften zur Bebauung der GrundstĂŒcke. Wichtig sei zudem, dass die Erschließung eines Neubaugebietes zu 75% an der gesamten Naturzerstörung beteiligt sei, die einzelnen GebĂ€ude trĂŒgen nur zu etwa einem Viertel zu der negativen Bilanz bei.

Von der im Plan festgesetzten Gestaltung der GrundstĂŒcke durch BĂ€ume und Hecken sei in der RealitĂ€t nichts zu sehen. „Im Einzelnen wurde ein Heckenzug von 2 bis 3 m Breite und etwa 300 m LĂ€nge am Ortsrand nicht gepflanzt, statt dessen wurden die FlĂ€chen auf den PrivatgrundstĂŒcken ĂŒberwiegend mit Nebenanlagen wie Carports oder Gartenschuppen bebaut.“

Die Gestaltung des Straßenraumes durch hochstĂ€mmige LaubbĂ€ume und die Gartengestaltung durch große ObstbĂ€ume seien nicht realisiert worden. „Ein einziger Baum in den VorgĂ€rten wurde gepflanzt – die ĂŒbrigen 16 BĂ€ume sucht man vergebens.

Beim Abschluss der Planung waren auf vier GrundstĂŒcken erhaltenswerte BĂ€ume vorhanden, die auch auf dem Papier geschĂŒtzt wurden. Heute sieht man an deren Stelle entweder Leere oder die ĂŒblichen Koniferenanlagen aus dem Gartencenter. Standorttypische Gehölze? Fehlanzeige!“

Die Gemeinde habe in weiser Voraussicht dieser Entwicklung einen Acker zur Umwandlung in eine Wiese festgesetzt. „Zwar wurde dieses Vorhaben auch tatsĂ€chlich durchgefĂŒhrt, aber von dem erhofften Gewinn fĂŒr die Natur ist man auch in Seckmauern weit entfernt. Statt einer artenreichen – weil nicht gedĂŒngten – Wiese hat sich eine artenarme durch reichlich GĂŒlle ĂŒberfrachtete FlĂ€che entwickelt.“

Der Umweltverband beziffert den durch die Nichtrealisierung der Umweltauflagen entstandenen Schaden auf 120.000 Euro.

BUND-Sprecher Harald Hoppe: „Soviel waren bei der Planaufstellung die Verbesserungen fĂŒr die Umwelt wert.“ Damit summiert sich in LĂŒtzelbach der in diesem Jahr aufgedeckte Schaden fĂŒr die Natur auf etwa 220.000 Euro.

Das LĂŒtzelbacher Verhalten sei im Odenwaldkreis gĂ€ngige Praxis. „Durch Duldung oder Förderung durch die LandrĂ€te der letzten 20 Jahre wurden die Kommunen in der Haltung bestĂ€rkt, dass Umweltgesetze wegen der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten zum Ignorieren gemacht wurden.“

Ein IngenieurbĂŒro aus Groß-Zimmern sei in fast allen Kreiskommunen tĂ€tig und verwende standardisierte Festsetzungen in allen BebauungsplĂ€nen zum Naturschutz, die dann folgenlos von fast allen Verwaltungen ignoriert werden könnten. Die Untere Naturschutzbehörde habe dies im Januar diesen Jahres öffentlich bestĂ€tigt.

90% aller derartigen Festsetzungen im Kreis wĂŒrden ignoriert. Im vorliegenden Fall komme die offenbare 'Amtshilfe' des Kreisbauamtes beim Konterkarieren des Umweltschutzes hinzu.

Hoppe: „Wenn in so gut wie keinem Fall die Pflanzbindungen auf privaten BaugrundstĂŒcken verwirklicht wurden, dann kann das nur heißen, dass bei der Baugenehmigung diese Festsetzungen durch Ausnahme oder Befreiung flĂ€chendeckend außer Kraft gesetzt wurden. Damit haben Kreisbauamt und gemeindliches Bauamt entweder nur versagt oder aktiv die Umweltauflagen ausgehebelt.“

Der BUND habe deshalb die Gemeinde aufgefordert, endlich den Festsetzungen zum Umweltschutz in dem Bebauungsplan Geltung zu verschaffen.