Bad König: Bürgermeister Uwe Veith verstößt gegen eigene städtische Vorgaben
Bürgermeisterwahlkampf: Verbotene Plakatwerbung als „Amtsbonus“ für den amtierenden Rathauschef?BAD KÖNIG. - Die Richtlinien zur Plakatierung im Bürgermeisterwahlkampf sind für die beiden Bewerber um den Chefsessel im Bad Königer Rathaus identisch.
Während Herausforderer Axel Muhn diese offenkundig auch ordnungsgemäß einhält, beansprucht der amtierende Bürgermeister Uwe Veith offenbar für sich einen „Amtsbonus“ und plakatiert seit dem vergangenen Wochenende im gesamten Stadtgebiet nahezu ausschließlich in verbotener Weise.
Von zahllosen Ortsschildern, Verkehrszeichen für Fußgängerüberwege, Stoppschildern, Halteverbotszeichen, Kennzeichnungen von Rad- und Fußwegen oder sonstigen verkehrsregelnden Hinweisschildern prangt das Konterfei des Amtsinhabers.
„Ich habe das gestern auch mit Erschrecken festgestellt“, sagt Christiane Kees, Leiterin des Bad Königer Ordnungsamtes und Wahlleiterin der Stadt in Personalunion, auf FACT-Anfrage.
In der entsprechenden Sondernutzungserlaubnis für die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl ist u.a. bei den Auflagen zur Sondernutzung unter Punkt 3 klar geregelt: „An Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, an Schutzgeländern im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, auf Mittelinseln, Dreiecksinseln und Tropfen dürfen keine Plakatständer angebracht werden.“
„Warum sich ausgerechnet der amtierende oberste Behördenleiter der Stadt Bad König, der seit Jahren selbst streng darauf achtet, dass nicht ein Wahlplakat an unzulässiger Stelle angebracht wird, nicht an diese Vorgaben hält, bleibt ebenso wie viele andere Amtshandlungen unter seiner Führung, sein wohl gehütetes Geheimnis“, sagt ein Bad Königer Bürger augenzwinkernd.
Sie habe den Bürgermeister aufgefordert, seine Plakate umgehend ausschließlich an zulässigen Stellen zu platzieren, was dieser auch zugesagt habe, sagte die Bad Königer Ordnungsamtsleiterin Christiane Kees. Bürgermeister Uwe Veith selbst war für eine Stellungnahme für FACT nicht erreichbar.