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Windkraft: „Für den Odenwald ist es kurz vor 12!“

Regierungspräsidium legt Mitgliedern der Regionalversammlung zwei unterschiedliche Windkraftvorrangflächen-Pläne „zur Information“ bei: ÜWG beantragt Sondersitzung des Odenwälder Kreistags zur drohenden Verspargelung der Region

ODENWALDKREIS. - „Es ist >High Noon< im Odenwald!“, appelliert Peter Geisinger, Vorsitzender der >Vernunftkraft Odenwald e.V.< an alle Odenwälderinnen und Odenwälder und fordert dazu auf, sich gegen die geplante „zerstörerische Veränderung vom Greiner Eck am Neckar bis nach Groß-Umstadt“ zu wehren.

Am Freitag, 14. Dezember, entscheidet die Regionalversammlung Südhessen im Frankfurter Römer über den Regionalplan – Teilplan Erneuerbare Energien – für den südhessischen Raum.

Für Windindustrieanlagen ist im Odenwald eine Fläche von 12.514 ha, also 125 Millionen Quadratmeter oder die Größe von 17.500 Fußballfeldern vorgesehen. Diese Flächengröße würde den Bau von etwa 350 Anlagen ermöglichen.

„Gesicht des Odenwaldes wäre bis zur Unkenntlichkeit verändert“

„Diese Anlagen haben bei der zu erwartenden Gesamthöhe von derzeit 240m eine enorme Fernwirkung, kilometerweit über den eigentlichen Standort hinaus. Das Gesicht des Odenwaldes wäre bis zur Unkenntlichkeit verändert.

Wer die geplanten Standorte in Augenschein nehmen will, der besuche die Webseite www.vernunftkraft-odenwald.de, dort ist die Karte der Regionalplanung in der Größe von 13,4 Mb zum Herunterladen verfügbar“, fordert Peter Geisinger zur Information auf.

Unklarheit herrschte über den in der Regionalversammlung (RVS) zur Abstimmung stehenden >Teilplan Erneuerbare Energien<, nachdem das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt den Mitgliedern der RV an Sitzungsunterlagen auch „Arbeitskarten RP“ bzw. „Arbeitskarten RV“ beigefügt hatte.

„Ausschließlich schriftliche Abwägungsvorschläge des RP stehen zur Abstimmung“

„Zur Abstimmung in der Regionalversammlung am 14. Dezember stehen ausschließlich die schriftlichen Abwägungsvorschläge des RP Darmstadt zu den im Rahmen der 2017 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien eingegangenen Stellungnahmen.

In den beiliegenden „Arbeitskarten RP“ bzw. „Arbeitskarten RV“ sind zu Informationszwecken die Auswirkungen der Abwägungsvorschläge auf die Flächenkulisse der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie im Gebiet außerhalb und innerhalb des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain dargestellt. Sie stellen noch kein neues Plandokument dar“, erklärte dazu RP-Pressesprecher Dieter Ohl auf FACT-Anfrage.

„Beigelegte Pläne stehen nicht zur Abstimmung, dienen lediglich der Information“

Beide den Unterlagen beiliegende Pläne stünden nicht zur Abstimmung sondern dienten lediglich der Information, beschwichtigt Ohl und ergänzt:

„Die >Karten zur Prüfung möglicher Befangenheit< dienen den Mitgliedern der RVS als Hilfestellung um eine mögliche Befangenheit gemäß § 25 der Hessischen Gemeindeordnung zu erkennen und Interessenkonflikte aufgrund von Grundeigentum zu vermeiden.

Hier sind alle Flächen dargestellt, bei welchen eine Befangenheit nicht von vorne herein ausgeschlossen werden kann, da sie grundsätzlich der Abwägung zugänglich sind. Diese Flächenkulisse geht daher deutlich über die vorgeschlagene Vorranggebietskulisse hinaus.“

Die weitere Umsetzung des TPEE, sofern die RVS die RP-Vorlagen beschließen sollte, könne „erst nach den Beratungen und Beschlüssen der RVS beantwortet werden, da erst danach die genaue Vorranggebietskulisse feststeht.

Hinweis auf „drohende Auswirkungen“

Grundsätzlich räumt das Raumordnungsgesetz die Möglichkeit einer beschränkten Offenlage, welche sich auf die gegenüber der Offenlage von 2017 vorgenommenen Änderungen beschränkt, ein“, sagte der RP-Sprecher.

Derweil macht Peter Geisinger auf „Verspargelungen“ im benachbarten Rheinland-Pfalz aufmerksam: „Wer sich die drohenden Auswirkungen noch immer nicht vorstellen kann, der möge bitte den Hunsrück besuchen.

Dort wurde von der Landesregierung Rheinland/Pfalz unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer die ehemals lebens- und liebenswerte Landschaft in einen Industriepark zur gelegentlichen Energieerzeugung verwandelt.“

„Vernunft hat nur geringe Chancen auf Durchsetzung“

Wer die Mehrheitsverhältnisse in der Regionalversammlung Südhessen kenne, der wisse, wie die Entscheidung dort ausgehen werde. „Die Vernunft hat nur geringe Chancen auf Durchsetzung. Es überwiegen die Anhänger der Weltrettung durch Windkraft.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, schreiben Sie Ihre Meinung an die Fraktionvorsitzenden aller Parteien an Ihrem Wohnort mit der Maßgabe, diese an die Regionalversammlung weiterzuleiten, denn es ist für den Odenwald kurz vor 12“, bittet Geisinger um Unterstützung.

Fraktionsübergreifende breite Zustimmung zu ÜWG-Antrag

Reagiert auf diese drohende „Katastrophe für den Odenwald“ hat inzwischen die ÜWG-Fraktion im Odenwälder Kreistag und eine Sondersitzung dieses Gremiums beantragt und nach FACT-Informationen auch eine fraktionsübergreifende breite Zustimmung zu diesem Ansinnen gefunden.

„Wenn dem Odenwälder Kreistag noch ein Stück Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein geblieben ist, dann muss er seine Sprachlosigkeit überwinden und dem Land Hessen, den Mitgliedern der Regionalversammlung und der Odenwälder Bevölkerung sagen, wie er zu der Planung weiterer Windräder im Odenwald steht“, schreibt Fraktionschef Georg Raab im ÜWG-Antrag.

Der Termin zu dieser Sitzung steht aktuell jedoch noch nicht fest, wird voraussichtlich in den ersten Dezembertagen stattfinden.