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Waldfriedhof Affhöllerbach: Beschlüsse auf der langen Bank

Pressemeldung der CDU-Fraktion zur gestrigen Haupt- und Finanzausschusssitzung in Brensbach: Verwunderung über Verhalten des Bürgermeisters + + + Kein Zeitplan, keine Umsetzungsschritte trotz einstimmigen Beschlusses

BRENSBACH. - Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Brensbach hat sich in seiner Sitzung am Dienstag, 10. Oktober, unter anderem mit der Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Jahre 2024-2028 beschäftigt.

Bezüglich des langen Kalkulationszeitraums wurde seitens der CDU-Fraktion angemerkt, dass die bereits beschlossene Erweiterung des Friedhofs in Affhöllerbach um die Möglichkeit von Waldbestattungen vermutlich in diesen Zeitraum fallen wird.

In diesem Fall könnte eine Nachkalkulation innerhalb des Kalkulationszeitraums 2024-2028 nötig werden. Die CDU hatte das Thema „Waldbestattungen in Brensbach“ bereits Ende 2016 auf die Agenda gesetzt.

Im Haushalt 2019 bereitgestellte Mittel wurden – da seitens des Gemeindevorstands bis dato keine Umsetzung erfolgt war – mit Zustimmung der Gemeindevertretung Ende 2020 zur Finanzierung des Eigenanteils des „Brensbacher Trauerwegs“ verwendet. Im Haushalt 2021 wurden entsprechende Mittel erneut eingeplant.

Die während der Sitzung mündlich formulierte Anfrage an den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Rainer Müller an der Spitze bezüglich des Zeitplans für die Umsetzung dieses klaren, seit inzwischen vier Jahren bestehenden Auftrags hatte Bürgermeister Müller während der Diskussion zunächst bewusst ignoriert und abweichend von der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung deren Beantwortung auf die beiden ebenfalls anwesenden Beigeordneten abwälzen wollen.

Diese waren offensichtlich nicht auf die Frage vorbereitet und – mangels einer Dezernatsverteilung im Gemeindevorstand – auch für die Ausführung des Auftrags nicht persönlich zuständig.

Schlussendlich und in persona angesprochen gab Bürgermeister Müller zu, dass in Sachen Bestattungswald bislang keine weiteren Schritte in Richtung einer Umsetzung unternommen wurden.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Frank Volz erklärt hierzu: „Die CDU-Fraktion ist verwundert über die unsachliche Art unseres Bürgermeisters, mit einer in der Sitzung mündlich an den Gemeindevorstand gestellten Anfrage umzugehen.

Die Anfrage war durch die mögliche Überschneidung einer möglichen Projektumsetzung für einen Bestattungswald in Affhöllerbach und den fünfjährigen Kalkulationszeitraum für die Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Gemeinde Brensbach sachlich mehr als begründet.“

Der CDU-Gemeindeverbandsvorsitzende Uwe Schacher, ebenfalls Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses, ergänzt:

„In der Sache selbst müssen wir in Fraktion und Parteiverband beraten, wie wir politisch und vor allem auch in der Gemeindevertretung damit umgehen wollen, dass der Gemeindevorstand über Beschlüsse hinweggeht und deren Umsetzung offensichtlich bewusst ignoriert, obwohl diese einstimmig und gemeinsam von allen drei Fraktionen der Gemeindevertretung gefasst wurden.“

Hintergrund:

Die Gemeindevertretung beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde (§ 50 Abs. 1 HGO) während der Gemeindevorstand in seiner Funktion als Verwaltungsbehörde der Gemeinde auf Basis dieser Beschlüsse und im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde besorgt.

Im § 66 HGO ist explizit erwähnt, dass der Gemeindevorstand die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen hat. Die Gemeindevertretung hat bezüglich des Gemeindevorstands eine umfangreiche Kontrollfunktion, die sich vor allem auf das Recht auf Anfragen stützt (§ 50 Abs. 2 HGO).

Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Gemeindevorstands vor und führt sie aus (§ 70 HGO), er spricht für den Gemeindevorstand (§ 19 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Brensbach) und ist als dessen Vorsitzender (§ 65 HGO) auch der Adressat für Anfragen der Gemeindevertreter.