Beauftragung von Corona-Teststellen endet zum 1. MĂ€rz
ODENWALDKREIS / ERBACH. - Weil zum 1. MĂ€rz 2023 die bundesweit geltende Corona-Testverordnung in ihren Kernregelungen auslĂ€uft, enden die Beauftragungen des Odenwaldkreises fĂŒr die Corona-Teststellen.
Jene Stellen können auch danach noch weiter betrieben werden, von ihnen ausgestellte Nachweise haben jedoch keine rechtliche Bedeutung mehr. Ăber die gesetzliche Beendigung der Beauftragung hat das Gesundheitsamt die Betreiber der Teststellen informiert.
Jene Beauftragung war nötig, um Tests offiziell anbieten zu können. Damit verbunden waren auch ĂberprĂŒfungen durch das Gesundheitsamt beziehungsweise durch die KassenĂ€rztliche Vereinigung hinsichtlich der Abrechnungen.
In diesem Zuge wird es auf der Homepage des Kreises zum 1. MĂ€rz keine Informationen ĂŒber Teststellen mehr geben.