MaĂnahme âĂberprĂŒfung und Controlling von SelbstĂ€ndigen im SGB II-Bezugâ
Kommunales Job-Center verlĂ€ngert MaĂnahme mit der OREG mbHODENWALDKREIS / ERBACH. - Weit ĂŒber zehn Jahre arbeiten das Kommunale Job-Center (KJC) des Odenwaldkreises und der Wirtschafts-Service der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) nun schon eng bei der Betreuung SelbstĂ€ndiger zusammen.
Der Wirtschafts-Service kommt immer dann ins Spiel, wenn langfristig oder zeitweise nicht genĂŒgend Einnahmen aus einer SelbstĂ€ndigkeit erzielt werden, um den Lebensunterhalt vollstĂ€ndig aus dieser zu bestreiten.
Oftmals muss dann BĂŒrgergeld in Anspruch genommen werden. Um dem entgegenzuwirken, wird Betroffenen in der MaĂnahme âĂberprĂŒfung und Controlling von SelbstĂ€ndigen im SGB II-Bezugâ geholfen, Strategien zu entwickeln, um ihre Existenz perspektivisch (wieder) aus eigener Kraft zu sichern.
Eine individuelle Betrachtungsweise steht hierbei immer im Mittelpunkt. Kein Fall gleicht dem anderen. Eine gute Vorbereitung und breites Expertenwissen sind fĂŒr eine zielfĂŒhrende Beratung essenziell.
Vor jeder ĂberprĂŒfung findet deshalb ein detailliertes ĂbergabegesprĂ€ch zwischen den zustĂ€ndigen Mitarbeitenden des KJC und dem Wirtschafts-Service statt.
Dabei werden die jeweiligen Fallkonstellationen und die aktuellen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel familiÀre Situation, Höhe des aktuellen Einkommens, gesundheitliche EinschrÀnkungen und viele weitere Parameter, besprochen.
Auch die SelbstÀndigen bringen sich dabei aktiv ein. Sie werden unter anderem gebeten, ihre aktuelle Lage selbst zu beschreiben und eigene Ideen zu entwickeln, um den Leistungsbezug dauerhaft zu beenden.
âWir reflektieren mit den SelbstĂ€ndigen gemeinsam, ob diese MaĂnahmen wirklich geeignet sind, das angestrebte Ziel zu erreichen. In vielen FĂ€llen ist es notwendig, die Kunden individuell bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer PlĂ€ne zu unterstĂŒtzen.
Sind fĂŒr die Realisierung der Ideen Investitionen notwendig, können wir dabei helfen, die Finanzierung zu organisierenâ, erlĂ€utert Gabriele Quanz, Referatsleiterin des Wirtschafts-Service, das Vorgehen.
Im Durchschnitt kann so bei rund einem Drittel der FĂ€lle zeitnah wieder eine Vollexistenz aus der SelbstĂ€ndigkeit entwickelt und der Leistungsbezug beendet werden. Bei einem weiteren Drittel der FĂ€lle ist eine erfolgreiche WeiterfĂŒhrung der SelbstĂ€ndigkeit nicht darstellbar.
In diesen FĂ€llen ist ein Wechsel in eine abhĂ€ngige BeschĂ€ftigung â oft reicht bereits eine Teilzeitanstellung â ein sicherer Weg, um den Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern.
Es gibt auch FĂ€lle, bei denen die ĂberprĂŒfung vorzeitig abgebrochen wird, unter anderem, weil die Betroffenen von sich aus auf Leistungen aus dem SGB II verzichten oder weil sie keine oder eine zu geringe Mitwirkungsbereitschaft zeigen.
Eine besondere Konstellation greift bei SelbstÀndigen, die alleinerziehend sind oder besondere gesundheitliche EinschrÀnkungen haben:
Hier kann das ĂberprĂŒfungsziel, komplett aus dem Leistungsbezug zu gelangen, in der Regel mittelfristig nicht erreicht werden, sodass schon eine dauerhafte Steigerung des Gewinns und die WeiterfĂŒhrung der SelbstĂ€ndigkeit ein groĂer Erfolg fĂŒr alle Seiten ist.
âKunden, die selbstĂ€ndig sind oder sich selbstĂ€ndig machen wollen, profitieren von den Kompetenzen der Mitarbeitenden der OREG, die ihnen beratend zur Seite stehen.
Seit dem Start der MaĂnahme wurden rund 160 SelbstĂ€ndige aus unserem Kundenkreis vom Wirtschafts-Service der OREG mbH betreut, einige von ihnen ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum. In 67 FĂ€llen konnte der Leistungsbezug beendet werden.
Dies verdeutlicht die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem KJC und dem Wirtschafts-Service. Dass wir und unsere Kundinnen und Kunden auf dieses Angebot ein weiteres Jahr zurĂŒckgreifen können, freut uns deshalb sehrâ, erklĂ€rt Torsten Beilstein, Abteilungsleiter Eingliederung im KJC.
SelbstĂ€ndige, die ergĂ€nzende Leistungen vom Kommunalen Job-Center erhalten und Fragen zur MaĂnahme haben, können sich an Cornelia Wind unter der Telefonnummer 06062 70-1501 oder per E-Mail an c.wind(at)odenwaldkreis.de wenden.
Fragen rund um den Bezug von BĂŒrgergeld fĂŒr SelbstĂ€ndige beantworten Maximilian Haffelder (Tel. 06062 70-1563, E-Mail m.haffelder(at)odenwaldkreis.de) sowie Max Tritsch (Tel. 06062 70-1281, E-Mail m.tritsch(at)odenwaldkreis.de).