NEWS

Aktuelle Broschüre zum Thema Minijob im Kommunalen Job-Center erhältlich

Ab sofort ist die kostenlose Broschüre des Netzwerks „Chancengleichheit Südhessen“ zum Thema Minijob im Kommunalen Job-Center und im Landratsamt in Erbach erhältlich. Petra Karg, Gleichstellungsbeauftragte des Odenwaldkreises, und Julia Löffler, Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) im Kommunalen Job-Center, haben dem Kreisbeigeordneten Michael Vetter und Sandra Schnellbacher, der Abteilungsleiterin des Kommunalen Job-Centers und Geschäftsführerin der InA gGmbH, das Ergebnis ihrer Arbeit vorgestellt. Foto: Jana Brendel / InA gGmbH

Netzwerk „Chancengleichheit Südhessen“ hat Informationen zu Rechten, Risiken und Anlaufstellen zusammengestellt

ODENWALDKREIS. - Wer einer geringfügigen Beschäftigung – besser bekannt als Minijob – nachgeht, hat die Möglichkeit bis zu 450 Euro monatlich zu verdienen ohne Steuer- und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Ein scheinbar interessantes Angebot, welches von mehr als 7,4 Millionen Menschen deutschlandweit in Anspruch genommen wird, in zwei Drittel der Fälle von Frauen.

Dabei ist der Minijob für den einen nur ein angenehmer, abgabefreier Nebenjob, für manch anderen allerdings die Hoffnung auf den Ausweg aus einer beruflichen Sackgasse, wird doch der Minijob oft als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt gesehen. Aber ist dieses vermeintlich attraktive Angebot wirklich zielführend im Hinblick auf eine Absicherung im Alter oder den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit?

Julia Löffler, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) im Kommunalen Job-Center (KJC) des Odenwaldkreises, und Petra Karg, Gleichstellungsbeauftragte des Odenwaldkreises, haben deshalb – als Mitglieder des Netzwerks „Chancengleichheit Südhessen“ – an der Erstellung einer Informationsbroschüre zum Thema Minijob mitgewirkt.

Das übersichtlich gestaltete Heft enthält neben zahlreichen Basisinformationen und Wissenswertem zu den Rechten und Risiken einer geringfügigen Beschäftigung hilfreiche Adressen von Anlaufstellen in der Region. Ab sofort ist die Broschüre kostenlos im Kommunalen Job-Center und im Landratsamt in Erbach erhältlich.

„Mit der Broschüre wollen wir Minijobberinnen und Minijobber verständlich auf ihre Rechte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinweisen und Mut machen, gegenüber dem Arbeitgeber für diese einzustehen.

Jeder Interessierte sollte wissen, was bei der Aufnahme eines Minijobs beachtet werden muss, welche positiven Effekte man erwarten kann, aber auch welche Risiken und langfristigen Nebenwirkungen, beispielsweise bei einer späteren Rentenberechnung, auf einen zukommen können“, erklärt Julia Löffler.

So haben Angestellte, die auf Minijobbasis arbeiten, unter anderem das Recht auf Erholungsurlaub, Bezahlung bei Feiertagen oder Lohnfortzahlung bei eigener Krankheit sowie Krankheit des Kindes. Dies sind gesetzliche Bestimmungen, die oftmals auch Arbeitgebern nicht geläufig sind.

„Deshalb sind wir in der Vergangenheit zudem verstärkt auf Arbeitgeber zugegangen, um sie für den Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Minijobs zu sensibilisieren. Außerdem möchten wir regionalen Unternehmen die Vorteile aufzeigen, die die Übernahme eines Mitarbeiters in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bringen kann.“, merkt Löffler weiter an.

Zum Einen tragen Unternehmen für einen Minijob in der Regel eine höhere Abgabenlast als für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz, zum Anderen ergeben sich oftmals zusätzliche, positive Effekte, wie eine gesteigerte Motivation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder sinkende Fehlzeiten. Zudem kann die Reduzierung der Fluktuation der Arbeitskräfte langfristig den Erhalt des Wissens im Unternehmen sicherstellen.

Um die Thematik Minijob auch zukünftig noch stärker in den Fokus zu rücken, wird im September dieses Jahres die Wanderausstellung „ Warum Minijob? Mach mehr daraus!“ in den Räumen des Kommunalen Job-Centers und im Bewerbercenter der InA (Integration in Arbeit) gGmbH zu sehen sein.