Wie das Sozialamt eine Gesetzesänderung managt
Personelle Stärkung und Erstellung eines Handbuchs für einheitliche FallbearbeitungODENWALDKREIS / ERBACH. - Auf Formularen des Sozialamts ist für gewöhnlich kein Platz für Kommentare.
Vor kurzem aber nahm sich ein Mann diese Freiheit und schrieb auf seinen Antrag: „Alles soll so bleiben wie vorher.“
Er wollte nicht so recht nachvollziehen, zum Beispiel neue Angaben zu Kontoverbindungen und ZahlungsflĂĽssen machen zu mĂĽssen.
Den Wunsch des Mannes findet Sozialamtsleiter Ralf Kaffenberger zwar verständlich. „Nachkommen können wir ihm aber leider nicht, uns sind da die Hände gebunden.“
Es geht um Änderungen im Bundesteilhabegesetz, die auch vom Odenwälder Sozialamt seit Jahresbeginn umzusetzen sind. Das Ganze ist nicht gerade unkompliziert.
Im Wesentlichen geht es darum, dass das Sozialamt mit der Gesetzesreform bei rund 240 Personen mehr als bisher für die Leistungen zum Lebensunterhalt zuständig ist, nämlich für Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen (Einrichtungen) wohnen.
Bis zur Reform hatte der Landeswohlfahrtsverband (LWV) alle Kosten für sie gezahlt, nun aber sind die Zuständigkeiten gesplittet worden: Die therapeutischen, pädagogischen oder anderen Fachleistungen übernimmt nach wie vor der LWV, die Kosten der Unterkunft und für den Lebensunterhalt aber das örtliche Sozialamt.
In der Regel werden die Anträge von den Betreuern der Menschen mit Behinderung ausgefüllt; das sind meist deren Eltern. Wie der Mann, der seinen Kommentar auf das Formular schrieb.
Ziel der Reform war es, Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen, indem das ihnen zustehende Geld nicht an ihnen vorbeifließt. Deswegen werden auf den Formularen auch eigene Kontoverbindungen erfragt.
Nahezu alle der 240 betroffenen Personen haben Anspruch auf eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wie Kaffenberger erläutert.
Auch um sie kümmert sich nun das Team für existenzsichernde Leistungen, selbst für jene, die in einer Einrichtung außerhalb des Kreises wohnen. In dem Team sind zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Um das Team angesichts bereits vollzogener oder noch ausstehender Gesetzesänderungen zu unterstützen, wurden eine Grundsatzsachbearbeiterin und ein Teamleiter eingestellt, jeweils auf einer halben Stelle.
„Gerade in jenem Bereich ändert sich Vieles sehr schnell“, sagt die Grundsatzsachbearbeiterin Sabine Mayer. Eines ihrer Projekte ist die Erstellung eines Handbuchs zugunsten einer möglichst einheitlichen Fallbearbeitung.
Daran ist auch Teamleiter Florian Steiniger gelegen, „gerade weil wir nun für noch mehr Menschen mit Behinderung zuständig sind und mit ihnen beziehungsweise mit deren Betreuern in engem Austausch stehen“.
Der für Arbeit und Soziales zuständige Kreisbeigeordnete Michael Vetter sieht das Team damit gut gerüstet. „Wir haben alle Voraussetzungen geschaffen, damit alle Menschen, die Anspruch auf Leistungen haben, weiterhin zügig zu ihrem Recht kommen.“
Mayer war während ihres Studiums beim Regierungspräsidium Darmstadt; die Zweiundvierzigjährige Odenwälderin ist schon seit 2003 im Landratsamt tätig.
Steiniger, 29 Jahre alt, stammt aus dem Odenwaldkreis und ist im Februar 2020 nach seinem Dualen Studium und der Berufstätigkeit in der Sozialverwaltung der Stadt Frankfurt wieder zurückgekehrt.
Beide entlasten mit ihren jeweiligen Aufgaben den Sozialamtsleiter Kaffenberger, der so anderen Bereichen wieder mehr Aufmerksamkeit schenken kann, die nicht minder komplex sind – etwa der Hilfe zur Pflege oder der Hilfe zur Gesundheit.