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BUND und NABU: Alte Privilegien lassen grüßen

Verkehrssicherungsarbeiten im Wald entlang der B45 bei Höchst am 19. März. Foto: BUND Odenwald

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND und NABU: Kahlschläge während der Brut- und Setzzeit mit behördlicher Genehmigung?

ODENWALDKREIS / HÖCHST. - Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) verurteilen die jetzigen Eingriffe in Natur und Landschaft an der B 45 bei Höchst. Einigen anscheinend privilegierten Einzelpersonen werde dies zu einem Zeitpunkt ermöglicht, zu dem es jedem ,,Normalbürger“ von gesetzlicher Seite und auch aus Gründen des gesunden Menschenverstands untersagt ist, in die erwachende Natur einzugreifen.

Entlang der B 45 bei Höchst wolle der Waldeigentümer - Herr Wambolt zu Umstadt – in großem Umfang die Bäume fällen, von denen angenommen werde, dass sie bei einem Unwetter oder aus anderen Gründen auf die Fahrbahn stürzen könnten.

Das sei insoweit in Ordnung, als es den gesetzlichen Regeln entspreche, nach denen jeder für die Gefahren verantwortlich ist, die von seinem Grundstück ausgehen. Waldbesitzer seien verpflichtet, solche Gefahren durch das Fällen von Bäumen zu vermeiden. Man nenne das 'Verkehrssicherungspflicht'.

Arbeiten dieser Art sind aus gutem Grund per Gesetz auf die Wintersaison begrenzt, die am 28. Februar endete. Jeder Grundstücksbesitzer im Kreis kenne diese Regeln, die dazu dienen, Vögeln, Fledermäusen und anderen Lebewesen, wie z.B. der Haselmaus einen Schutz für die Zeit der Nachwuchsaufzucht zu gewähren.

Verstoße ein Normalbürger gegen diese Regeln, erhalte er zumindest einen Anruf aus dem Landratsamt, bei dem ihm die gesetzliche Lage erläutert werde. Wiederholungstäter könnten in seltenen Fällen auch mal mit einem Ordnungsgeld rechnen.

„Doch scheinen einige Wenige im Odenwald sich einer besonderen Behandlung seitens der Behörden sicher sein zu können. Beispiele dafür gibt es genug: Die Wamboltsche Forstverwaltung hat wahrscheinlich ihre Arbeit an der B 45 in Höchst als normale Forstwirtschaftsarbeit deklariert, die ganzjährig gestattet ist und dafür offenbar eine Genehmigung erhalten.“

Das Gräfliche Forstamt Erbach-Erbach habe zwar ohne im Besitz einer Genehmigung zu sein im vergangenen Sommer einen halben Hektar Wald oberhalb von Zell komplett gefällt, aber ordnungspolizeiliche Folgen hätte dies nicht gehabt.

„Kahlschläge gelten nach hessischem Forstrecht nicht mehr als 'ordnungsgemäße Forstwirtschaft'. Das Fürstenhaus von Löwenstein ließ im letzten Sommer unter dem Deckmantel der Verkehrssicherung entlang der K 94 beim Bremhof gleich über mehrere Kilometer entlang der Straße im sommergrünen Wald Holz einschlagen.“

Das dortige Vorkommen der streng geschützten Mopsfledermaus habe niemanden veranlasst, weder bei den hiesigen Behörden noch beim Regierungspräsidium, diesem Vorgehen Einhalt zu gebieten. Mit einem solchen Verhalten würde der Artenschutz mit Füßen getreten und mit dem Dulden eines solchen Verhaltens würden Kampagnen wie die hessische Biodiversitätsstrategie ad absurdum geführt.

„Die Ernsthaftigkeit, die hinter diesen hoch gesteckten und bunt beworbenen Zielen stehe, sollte dringend hinterfragt werden! Wir fordern Landrat Mattiaske und die zuständigen Behörden auf, dieses Zuwiderhandeln gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu unterbinden und den Holzeinschlag an der B 45 zu stoppen.“