EILMELDUNG: Staatsanwaltschaft Darmstadt geht gegen Kübler-Urteil in Berufung
Verteidigung des verurteilten Ex-Landrats des Odenwaldkreises hat sich noch nicht erklärtODENWALDKREIS / DARMSTADT / MICHELSTADT. - Wie soeben bekannt wird, hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen das Urteil des Michelstädter Amtsgericht gegen den früheren Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler (67/ÜWG), Berufung eingelegt.
Zur Begründung des Rechtsmittels wird ausgeführt, dass das Urteil im Strafmaß hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben ist. Ob durch den Verurteilten auch Rechtsmittel eingelegt wurde, ist der Staatsanwaltschaft bisher nicht bekannt geworden.
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Michelstadt hat im Urteil vom 20. Dezember 2017 den Tatbestand der Untreue als erfüllt angesehen und den früheren Landrat Dietrich Kübler zu einer Haftstrafe von sieben Monaten und Strafzahlung in Höhe von 25.000 Euro an karikative Einrichtungen verurteilt.
Die Haftstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt (FACT berichtete dazu ausführlich, zuletzt unter: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 30.000 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Verfahren wird nun vor dem Landgericht Darmstadt fortgeführt.