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Till meint: Aus Fehlverhalten absolut nichts gelernt!

Heute lässt Odenwald-Till in seiner satirischen Betrachtung die komödienhafte Vorstellung im Berufungs-Strafverfahren gegen den früheren Odenwälder Landrat Dietrich Kübler Revue passieren

Die 8. Kleine Strafkammer beim Landgericht Darmstadt ist in jüngster Vergangenheit nicht gerade bekannt geworden durch häufige Verhandlungstermine. So wurde in einem halbjährigen Zeitraum in 2020 gerade einmal ein Termin wegen einer Trunkenheitsfahrt öffentlich gemacht.

Im Berufungs-Strafverfahren gegen den früheren Odenwälder Landrat Dietrich Kübler und dessen erstinstanzlicher Verurteilung zu siebenmonatiger Haft und 25.000 Euro Geldstrafe wegen erwiesener Untreue zu Lasten des Odenwaldkreises machte der Vorsitzende Richter dieser Kammer, Lothar Happel („Ich kann nicht mehr als verhandeln“), jedoch Arbeitsüberlastung für die mehr als vierjährige Wartezeit seit dem erstinstanzlichen Urteil geltend.

Dafür entschuldigte er sich beim Angeklagten für „die psychische Belastung“, der dieser während der Wartezeit ausgesetzt war, ausdrücklich. Und natürlich gab's dann auch entsprechende Boni für den Angeklagten.

Exakt die lange Verfahrensdauer war es nämlich – zumindest für den Anklagevertreter –, dass dieser der Verfahrenseinstellung gegen eine Geldbuße von 10.000 Euro zustimmte, auch wenn er nach eigenem Bekunden den Tatvorwurf der Untreue noch immer gegeben sah.

In zwei Verhandlungstagen ohne jegliche Auseinandersetzung mit den relevanten Fakten wurde zuvor um die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes regelrecht gefeilscht.

Dem ursprünglich vom Vorsitzenden Richter genannten Betrag von 16.000 Euro über Nachlässe auf 12- bis 15.000 Euro gelangte man schließlich auf Vorschlag der Verteidigerin zur auf 10.000 Euro reduzierten Summe.

Auch wenn der Richter bemerkte „Nein, wir befinden uns hier nicht auf dem türkischen Bazar“ war genau dieser Eindruck der Beliebigkeit nicht ganz aus dem Gerichtssaal zu verdrängen.

Es waberte vielmehr der unbewiesene Verdacht durch den Raum, der Vorsitzende Richter wolle die von ihm verursachte Zeitverzögerung im Berufungsverfahren nunmehr schnellstmöglich abhandeln ohne die von ihm für insgesamt zunächst zwölf vorgesehene Prozesstage geladenen „30 bis 35 Zeugen“ (O-Ton Happel) zu hören.

Einmal in Geberlaune fragte der Richter dann den Angeklagten gar noch, wem er denn seine Strafzahlung zugute kommen lassen wolle. Ohne eine Sekunde des Zögerns wusste Kübler, wen er begünstigen wollte: „Mein Herzenswunsch ist es, das Geld dem Verein Bürgersinn in Mossautal zukommen zu lassen“.

Damit wollte der Ex-Landrat also genau jenen Verein mit dem von ihm zu zahlenden Bußgeld stärken, der zuvor als gemeinnützig eingetragener Verein in fragwürdiger Weise als fünfzigprozentiger Gründungsgesellschafter der Agentur Lebensform GmbH fungierte.

Genau jener Werbeagentur also, um die sich die Standortmarketingaffäre im Odenwaldkreis und letztlich auch die erstinstanzliche Verurteilung Küblers rankte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Wahrscheinlich wollte Dietrich Kübler mit der beabsichtigten gönnerhaften Zahlung an den Verein Bürgersinn seiner Lieblingsagentur bzw. deren direktem Umfeld einen letzten offiziellen Liebesdienst erweisen.

Dieses Vorhaben Küblers scheiterte letztlich alleine daran, dass >Bürgersinn Mossautal< beim Landgericht Darmstadt nicht als förderfähige Institution für Bußgelder gelistet war, wie der Staatsanwalt umgehend recherchiert hatte.

Und so musste der zum Bußgeld Verurteilte dann, wahrscheinlich schweren Herzens, umdisponieren. Statt Bürgersinn dürfen sich jetzt die >Helfer vor Ort< in Mossautal über 10.000 Euro Bußgeld ihres Mitbürgers freuen.

Tills Fazit aus dieser komödienhaften Inszenierung: Der mit landwirtschaftlichen Kenntnissen ausgestattete Dietrich Kübler hat sich als Nichtjurist in Landratsfunktion allen juristischen Warnungen seines Rechtsamts widersetzt und aus dem jahrelangen Verfahren um sein gravierendes Fehlverhalten rund um das Odenwälder Standortmarketingkonzept absolut nichts gelernt!