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9. Verhandlungstag im Strafverfahren gegen Odenwälder Ex-Landrat Dietrich Kübler

Immer neue belastende Fakten werden vor dem Amtsgericht Michelstadt...

...durch Amtsrichter Helmut Schmied im Strafprozess gegen Ex-Landrat Dietrich Kübler offenkundig. Fotos: © by –pdh-

WI-Bank bestätigt vernichtendes Urteil über Vergabeverstöße beim Standortmarketing + + + Jetzt auch noch Betrugsvorwurf im Raum

ODENWALDKREIS / MICHELSTADT. - Am 9. Juni 2015 brach das Unheil über die Odenwald Regionalgesellschaft (OREG) herein. Mit gleichem Datum hatte die hessische Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) einen Großteil ihrer zunächst zugesagten Fördermittel per Widerruf zurückgezogen. Der Stempel der OREG zeigt den 12. Juni 2015 als Tag des Eingangs des Schriftstücks im Odenwald. Der nachfolgende Text hatte es in sich.

Nach Prüfung und Wertung „widerrufen wir wegen der festgestellten schweren Vergabeverstöße bei der Vergabe des Auftrags für die Konzeption und Durchführung des Standortmarketings den mit Zuwendungsbescheid vom 15.04.2011 gewährten Zuschuss teilweise.

Jeder einzelne Verstoß rechtfertigte bereits einen vollständigen Widerruf

Die Höhe des Widerrufs beträgt den auf die durch die Lebensform GmbH für die Konzeption und Durchführung des Standortmarketings abgerechneten Kosten von 137.561,20 EURO entfallenden Anteil von 68.780,60 EURO gemäß § 49 Absatz 3 Nummer 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit Ziffer 3.1 der ANBest-P und den Ziffern 8.2.4.1 und 8.2.4.5 der VV zu § 44 LHO (Landehaushaltsordnung).

Dabei rechtfertigt jeder Verstoß für sich genommen bereits einen vollständigen Widerruf des auf die o.a. Kosten entfallenden Zuschusses.“

Für den 9. Verhandlungstag am heutigen Mittwoch, 25. Oktober, hatte Amtsrichter Helmut Schmied nur eine Zeugin geladen. Dagmar Baecker vertrat die Rechtsabteilung der Förderbank und bestätigte, dass man allein vier Verstöße gegen die Vergaberichtlinien erkannt hatte und keine Alternative für den Widerruf der EU-Fördermittel bestand.

Im Laufe der Vernehmung ergab sich, dass die WI-Bank trotz Aufforderung durch die OREG augenscheinlich noch nicht einmal vollständig über die Vorgänge informiert worden war. So lag der Bank wohl nur eins von vier Gutachten des kreiseigenen Rechtsamts vor.

In drei davon hatte das Rechtsamt massiv vor der Auftragserteilung an Lebensform gewarnt, in einem diese Haltung etwas abgeschwächt. Und nur dieses eine Gutachten hatte Baecker in den Händen. Die drei eindringlichen Warnungen des Amts lagen demnach nicht vor.

Unerwartete Richter-Frage lässt Betrugsverdacht aufkommen

Die Frage des wie stets akribisch vorbereiteten Amtsrichters am Amtsgericht Michelstadt kam unerwartet. Unaufgeregt und sachlich schoss er die Frage ab: „Wovon reden wir eigentlich, wenn ein Fördermittelnehmer Rechnungen beim Mittelgeber einreicht, bestätigt, dass alles seine Ordnung habe und dabei weiß, dass das eigene Rechtsamt erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit mehrmals massiv geäußert hat?“

Antwort der WI-Bank-Mitarbeiterin: „Das hat eine gewisse Qualität!“ Langes lautes Schweigen im Verhandlungssaal.

Dem Vernehmen nach muss noch überprüft werden, ob zum Zeitpunkt der Geschehnisse die Regeln der fördernden Institutionen in EU, Bund und Land Hessen weniger scharf waren als heute. Wenn nicht, könnte die explizite Nachfrage des Amtsrichters den Verdacht auf Betrug nähren, gegebenenfalls auch unbeabsichtigt.

Eine weitere Frage ist, gegen wen sich der Verdacht dann richten würde. Der nächste, zehnte, Verhandlungstermin wurde für den 14. November um 9.00 Uhr angesetzt.