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BfB kritisiert Erhöhung der GGEW-Servicepauschale um 300 Prozent

BENSHEIM. - In den vergangenen Tagen erhielten viele Haushalte in Bensheim den Gebührenbescheid „Wasser“ der GGEW AG. Der aufmerksame Leser wird beim Vergleich des Bescheides 2023/2024 festgestellt haben, dass eine Position und zwar die Position Servicepauschale sich von 36 Euro 2023 auf 108 Euro für 2024 erhöht hat.

Das bedeutet eine Erhöhung um 300%, stellt BfB-Sprecher Andreas Born fest. Die BfB-Fraktion hat zu dieser Thematik mehrere E-Mails und Anrufe betroffener Bürgerinnen und Bürger erhalten.

Dies geschah ganz still und leise. Was ist die Servicepauschale? Auf der Rückseite des Gebührenbescheides ist zu lesen Zitat:

„Servicepauschale: Das Entgelt ist für die Vorhaltung einer Messeinrichtung (Zähler incl. Turnusmäßiger Eichung und Zubehör) sowie für Ablesung, Abrechnung und Inkasso für eine bestimmte Zeitspanne.“ Die BfB-Fraktion fragt sich wie eine solche Erhöhung um 300% für diese Dienstleistung gerechtfertigt ist.

Selbst bei einem konservativen Ansatz der Inflation und der Lohnkostensteigerung für 2024 und daraus vielleicht resultierenden Erhöhung von 20% ergebe dies dann einen Betrag von etwas mehr als 42 Euro pro Jahr und keine 108 Euro.

„Nach unserem Verständnis ist eine solche Erhöhung nicht nachvollziehbar und unsozial. Es stellen sich folgende Fragen: Welche Berechnungsgrundlage liegt der neuen Servicepauschale zu Grunde und auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese erhoben und umgelegt? Das GGEW muss diese Erhöhung erklären oder zurücknehmen“, meint dazu BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.