Afrikanische Schweinepest: Erhöhtes Aufkommen an Infektionen
Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Schimpf appelliert an Bevölkerung: Einhaltung von Wegegebot und Hunde-Anleinpflicht in Wäldern zwingend notwendig, um weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern + + + Neue Allgemeinverfügung ab Samstag, 19. Oktober + + + Ausweitung der KernzoneBERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Seit dem 15. Juni 2024 grassiert die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Südhessen. Auch der Kreis Bergstraße blieb davon nicht verschont.
Seit dem ersten ASP-Fall in Einhausen (im Juli) wurden bis Anfang Oktober insgesamt 31 Wildschweine aus dem Kreisgebiet positiv auf das ASP-Virus getestet. Trotz umfassender Bekämpfungsmaßnahmen steigt im Ausbruchsgebiet (Einhausen, Bürstadt, Biblis) die Anzahl der an ASP verendeten Wildschweine kontinuierlich an.
Nun sind auch darüber hinaus Fälle bestätigt worden. Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde daher eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen.
Diese wird am Samstag, 19. Oktober, über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der Pufferzone (Sperrzone I), infizierten Zone (Sperrzone II) und des Kerngebietes sowie die Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone.
Aufgrund bestätigter Infektionsfälle im Ried (u.a. bei Riedrode und Hüttenfeld) musste unter anderem die Kernzone ausgeweitet werden. Zudem wurden in Hinblick auf die anstehende Drückjagd-Saison unter anderem die Regeln bezüglich der Vermarktung von Wildfleisch konkretisiert.
Am vergangenen Wochenende (12. und 13. Oktober) hat im ASP-Kerngebiet des Kreises Bergstraße eine großflächige Kadaver-Suche östlich von Riedrode stattgefunden. Ziel war das Absuchen der kompletten Waldfläche, die sich nördlich der B47 befindet.
Im Zeitraum von Freitag bis einschließlich Sonntag wurden so insgesamt 44 Kadaver in unterschiedlichen Verwesungsstadien von Kadaver-Suchhunden gefunden.
„Die Bergung der Tiere ist durch Mitarbeitende des Veterinäramtes mit Hilfe von freiwilligen Helfern aus der Jägerschaft und mit Unterstützung der Kommunen erfolgt“, erläutert der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf.
„Vor allem durch die Unterstützung der Jäger war es überhaupt erst möglich, den Großteil der gefundenen Kadaver noch am Wochenende zu bergen und beproben. Allen Beteiligten gilt mein herzlicher Dank für ihren Einsatz.“
Bereits am 17. Oktober waren 25 der gefundenen Wildschweinkadaver als positiver Verdachtsfall vom Hessischen Landeslabor bestätigt worden. Weitere Ergebnisse stehen noch aus.
Anfang dieser Woche wurde im Rahmen weiterer Suchmaßnahmen im Waldgebiet südlich der B47 ein Wildschweinkadaver 500 Meter südlich von Riedrode und somit außerhalb des Zaunes, der das ASP-Kerngebiet im Kreis begrenzt, geborgen und beprobt.
Dieser Kadaver ist bereits vom Hessischen Landeslabor positiv auf das ASP-Virus getestet worden. Somit verzeichnet der Kreis Bergstraße sein erstes positives Wildschwein außerhalb des bisherigen Kerngebietes.
„Somit müssen wir leider konstatieren, dass sich das Seuchengeschehen insgesamt deutlich verschärft hat“, so Schimpf. „Deshalb möchte ich noch einmal auf die aktuell gültige Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP verweisen und an die Bergsträßer appellieren, die Regeln einzuhalten.
Insbesondere in Hinblick auf die aktuelle Pilzsaison, aber auch auf das in dieser Jahreszeit anstehende Sammeln von Maronen, Nüssen und anderen Waldfrüchten möchte ich erneut darauf hinweisen, dass das Verlassen der Wege in Wäldern aktuell untersagt ist.
Zudem gilt eine Hunde-Anleinpflicht. Diese Einschränkungen sind dringend nötig, um das Wild nicht aufzuschrecken und eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden. Zuwiderhandlungen werden geahndet.“
Zusätzliche Informationen zur ASP finden Interessierte auf der Kreishomepage www.kreis-bergstrasse.de. Bei Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim, vetamt(at)kreis-bergstrasse.de zu den üblichen Sprechzeiten gerne zur Verfügung.