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An markierten ObstbÀumen darf wieder geerntet werden

BENSHEIM. - StĂ€dtische Apfel- und BirnbĂ€ume werden auch in diesem Jahr mit gelben BĂ€ndern markiert, was bedeutet: An diesen BĂ€umen darf das Obst gepflĂŒckt werden. Zu der Aktion „Gelbe BĂ€nder“ rufen in diesem Jahr auch erstmals das Land Hessen und der Kreis Bergstraße im Rahmen der Kampagne „Zu gut fĂŒr die Tonne“ auf.

Im ersten Schritt sind BĂ€ume in der NĂ€he des Soldatenfriedhofs, auf der Streuobstwiese an der alten Straße nach Lorsch (gegenĂŒber der Einfahrt zum Naturschutzzentrum), am Meerbach zwischen Heidelberger Straße und Schwarzwaldstraße sowie im weiteren Verlauf des Baches in Richtung Tongruben markiert worden.

Auf Internetseiten der Stadt Bensheim www.bensheim.de findet sich unter der Rubrik „Leben in Bensheim“, „Klima, Umwelt & Energie“ in der Kategorie „Umwelt“ eine Karte mit der Lage der BĂ€ume.

Wichtige Regel: Jeder sollte nur haushaltsĂŒbliche Mengen mitnehmen, also auch noch fĂŒr andere etwas ĂŒbrig lassen. Die Ernte geschieht auf eigene Gefahr, dabei wird gebeten, die BĂ€ume pfleglich zu behandeln – so sollten zum Beispiel keine Äste abgebrochen werden, um an die FrĂŒchte zu kommen.

Eine PflĂŒckhilfe mit VerlĂ€ngerungsstab hilft dabei, das zum Teil hoch hĂ€ngende Obst sicher zu ernten. Wer keine PflĂŒckhilfe hat, kann sich eine gegen Kaution von 20 Euro und vorheriger Reservierung beim stĂ€dtischen Umweltteam im Rathaus ausleihen (solange der Vorrat reicht): E-Mail umwelt(at)bensheim.de, Telefon 06251 14-213.

Die Stadt Bensheim hat bereits fĂŒr die meisten ihrer Streuobstwiesen PatenschafsvertrĂ€ge vergeben. Die Paten dĂŒrfen das Obst nutzen, im Gegenzug pflegen sie BĂ€ume und Wiesen.

Bei den stĂ€dtischen ObstbĂ€umen handelt es sich um alte regionale Sorten. Einige davon wurden frĂŒher zur Herstellung von Most und zum Schnapsbrennen genutzt. Somit sind einige Sorten fĂŒr den sofortigen Verzehr weniger geeignet.