LESERBRIEF: Wer bestellt bezahlt
Zum Bericht „CDU: Intransparentes Vorgehen bei der Kinderbetreuung - Bensheimer Christdemokraten kritisieren Bürgermeisterin Christine Klein“ siehe FACT unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews):
Wem die Inanspruchnahme einer Leistung - hier der Besuch städtischer Kindertagesstätten - verwehrt ist, kann dafür finanziell auch nicht in Anspruch genommen werden. Das sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand. Soweit, so gut.
Nichtsdestotrotz kann die Bürgermeisterin nicht einfach „nach Gutsherrenart“ die Freistellung der Elternbeiträge in Aussicht stellen oder gar verkünden.
Vorliegend handelt es sich nach dem Kommunalverfassungsrecht um einen Erlass und dafür ist einzig die Stadtverordnetenversammlung zuständig. Desweiteren muss als weitere Voraussetzung, wie unser Landrat in anderem Zusammenhang ausführte, ein genehmigter Haushalt vorliegen.
Ganz abgesehen davon müsste nach dem in Hessen geltenden verfassungsrechtlich verbrieften Konnexitätsprinzip - d.h., wer bestellt, bezahlt - das Land die Einnahmeausfälle der Stadt gänzlich ersetzen, da der Aufruf an die Eltern, Betreuungsplätze nicht in Anspruch zu nehmen, aus der Staatskanzlei kommt.
Jürgen Kaltwasser
64625 Bensheim-Hochstädten