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Geflügelpest – Aufhebung der Schutzmaßnahmen

BERGSTRASSE / RIED. - Da seit einigen Wochen keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest sowohl im Kreis Bergstraße als auch in Hessen aufgetreten sind und damit das Risiko der Einschleppung des Virus in Geflügelbeständen deutlich gesunken ist, wird der Kreis die Allgemeinverfügungen vom 26. Januar 2021 (Pflicht zur Aufstallung, Verbot der Durchführung von Geflügelmärkten und -ausstellungen in gewässernahen Gebieten entlang des Rheins) sowie die Allgemeinverfügung vom 13.03.2021 (Festlegung eines Beobachtungsgebietes im Gemeindegebiet der Gemeinden Biblis und Groß-Rohrheim mit Pflicht zur Aufstallung von gehaltenen Vögeln) aufheben.

Geflügel muss daher nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur Aufhebung nicht mehr in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden, um es vor einer Übertragung der Viruskrankheit durch Wildvögel zu schützen.

Der letzte Ausbruch der Geflügelpest im Kreisgebiet wurde bei drei verendeten Höckerschwänen in Groß-Rohrheim am 12. März 2021 amtlich festgestellt. Seitdem wurde alle vom Kreis Bergstraße eingesandten tot aufgefundenen Wildvögel negativ auf HPAIV H5 untersucht.

Zusätzliche Informationen finden Interessierte auf der Kreishomepage www.kreis-bergstrasse.de. Bei weiteren Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim, Telefon 06252 / 15 59 77, veterinaerwesen(at)kreis-bergstrasse.de zu den üblichen Sprechzeiten gerne zur Verfügung.