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Vereinfachtes Verfahren in ordentliches Bebauungsplanverfahren überführen?

Bensheimer SPD-Vorstand hat sich konstituiert

BENSHEIM. - Unter Leitung seines neuen Vorsitzenden Jürgen Kaltwasser hat sich der Vorstand des Ortsvereins der SPD Bensheim jetzt konstituiert. Neben den üblichen Regularien wurden auch die Termine für die nächsten Monate festgelegt. Das Führungsgremium trifft sich weiterhin monatlich zu seinen Sitzungen.

Die stellvertretende Ortsvereinsvorsitzende, Stadträtin Josefine Koebe, übernimmt künftig die Betreuung der Neumitglieder; die weitere Vizechefin der Partei, Julia Hamm, koordiniert den lokalen Bundestagswahlkampf.

Neben der klassischen Plakat - und Flyerwerbung bieten die Sozialdemokraten vor dem Urnengang am 26. September auch wieder Informationsstände in der Bensheimer Fußgängerzone an, erstmals am 28. August.

Einen ausführlichen Bericht über die Arbeit der Stadtverordnetenfraktion erstattete Ralph Stühling. So habe man in der vorigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit den Koalitionspartnern CDU und FDP sowie zwei weiteren Fraktionen den Haushaltsplan für das laufende Jahr verabschiedet. Dabei hätten schon erste Weichenstellungen zur Umsetzung des Koalitionsvertrages vorgenommen werden können.

Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Dammstrasse“ habe man - wenn auch mit Bauchschmerzen - den Verzicht auf die Erhebung eines Infrastrukturkostenbeitrages für 28 der insgesamt 30 geplanten Wohneinheiten mitgetragen.

In diesem Punkt sei man nicht zuletzt der eindeutigen Aussage der Baudezernentin gefolgt, wonach die Festsetzung dieser Abgabe aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich sei.

Jürgen Kaltwasser informierte die Vorstandsmitglieder anschließend über den aktuellen Stand des umstrittenen Bebauungsplanverfahrens „Seegenberg“ an der B 47 zwischen Bensheim und Schönberg.

Hier habe der Investor bekanntlich im vergangenen Jahr eine Neuplanung für den seit 2015 bestehenden rechtsverbindlichen Bauleitplan vorgelegt.

Gegenüber der ursprünglichen lockeren Bebauung mit bis zu maximal 80 Wohneinheiten sei jetzt eine Verdoppelung vorgesehen. Kritisch bewerten die Sozialdemokraten, dass diese Änderung im sogenannten „Vereinfachten Verfahren“ durchgesetzt werden solle.

Diese Vorschrift könne angewandt werden, wenn durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt würden, was vorliegend allem Anschein nach aber  nicht der Fall sei. Mögliche Klagen hätten durchaus gute Erfolgsaussichten.

Insoweit sollte nach Ansicht der SPD überlegt werden, das vereinfachte Verfahren in ein ordentliches Bebauungsplanverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung zu überführen, heißt es abschließend in der Pressemitteilung der Partei.