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„Es geht um unsere Freiheit“: Forderungen an eine notwendige Flüchtlingspolitik

Liberale im Kreis Bergstraße beschließen einstimmiges Forderungspaket an die Fraktionen im Bundestag und in den Landtagen, die Bundesregierung und die Landesregierungen zum sofortigen Handeln

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - „Unser Land, unsere Gesellschaft und unsere Freiheit sind in Gefahr. Wir wollen nicht abwarten und zuschauen müssen, wie die Bürger sich durch die Wahl von Extremisten Gehör verschaffen, sondern fordern die verantwortungsbereite Politik auf, jetzt entschlossen zu handeln“, heißt es in einem vom Kreisvorstand der FDP im Kreis Bergstraße am 28. August einstimmig beschlossenen Papier.

„Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Übergriffen und Straftaten im Kontext der Einwanderungs- und Flüchtlingsgeschehen der letzten Jahre und den immer offener zutage tretenden Integrationshemmnissen und -blockaden insbesondere bei extremistisch-geprägten Gruppen aus muslimischen Kulturkreisen, muss es für unsere Politik mit höchster Priorität und ausschließlich um die wehrhafte Verteidigung unseres europäischen Wertekanons, um unsere Freiheit, unsere Sicherheit und unseren gesellschaftlichen Frieden gehen.“

In dem Papier heißt es weiter:

EU-weite Reform sofort umsetzen – Zentrale Unterbringung auch hier

1. Die EU-Staaten haben sich vor einem Jahr auf eine deutliche Verschärfung des Asylsystems geeinigt. Vorgesehen ist unter anderem ein restriktiverer Umgang mit Migranten ohne Bleibeperspektive.

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (u.a. Asylzentren in EU-Grenznähe) ist umgehend und mit aller Macht voranzutreiben. Mindestens bis zu dieser Neuordnung müssen Flüchtlinge bzw. Migranten insbesondere aus Ländern mit verbreitet fanatisch-religiösen Merkmalen einer intensiveren Überprüfung unterzogen werden.

Dies kann zur Folge haben, dass Flüchtlinge und Migranten aus diesen Kulturkreisen in zentralen Einrichtungen unterzubringen sind und die Bewegungsfreiheit bis zur Klärung einzuschränken ist. Einmal in Deutschland oder in der EU abgelehnte Asylbewerber und Migranten durchlaufen binnen fünf Jahren kein erneutes Prüfverfahren, sondern werden abgewiesen.

Unsere Grenzen kontrollieren – Rückführung möglich machen

2. Die deutschen Grenzen werden konsequent kontrolliert, Unberechtigte werden dort unmittelbar abgewiesen. Die Regeln bzgl. der „sicheren Drittstaaten“ werden umgehend wieder in Kraft gesetzt sowie umfassend um weitere Staaten ergänzt.

Geflüchtete und Migranten haben ihre Identität nachzuweisen, gelingt dies nicht, ist eine Bleibeberechtigung ausgeschlossen. Liegen Bedingungen vor, die subsidiäre Schutz vorübergehend nötig erscheinen lassen, hat eine Unterbringung in zentralen Unterkünften und unter Einschränkung der Bewegungsfreiheit zu erfolgen.

Es müssen Rückführungsabkommen mit Ländern geschlossen werden, die an den Erhalt von finanziellen Hilfen aus Deutschland geknüpft sind. Keine Rücknahme muss „Kein Geld“ aus Deutschland zur Folge haben.

Asylrecht straffen – Aufenthaltsrechte anpassen

3. Asyl darf kein Einfallstor mehr für ungeordnete, dauerhafte Einwanderung sein, sondern muss zwingend wieder nur und ausschließlich als temporärer Schutz gewährt werden. Asylprüfungsverfahren müssen nach längstens 6 Monaten abgeschlossen sein.

Abgelehnte Asylbewerber sind umgehend und bis zur Ausweisung festzusetzen. Bleibeberechtigende Duldungen sind abzuschaffen. Ein automatisiertes Recht auf Familiennachzug soll es nicht mehr geben.

Es sollen nur noch befristete Aufenthaltsgenehmigungen erteilt werde. Unbefristete Aufenthaltsberechtigungen sind insgesamt umgehend zu entfristen und einer neuen Prüfung zu unterziehen.

Wer als Flüchtling, Asylsuchender und Asylrechtinhaber aus Deutschland in sein Heimatland reist, verliert in Deutschland umgehend jeden Aufenthaltsstatus.

Einwanderung braucht Akzeptanz

4. Wer dauerhaft nach Deutschland einwandern will, muss über einen geordneten Weg einwandern und hierfür die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Das heißt: Integrationswilligkeit und uneingeschränkte Akzeptanz des europäischen Wertekanons, Gesetze und Regeln.

Eine entsprechende Bildung, Qualifikation und Selbstversorgungsfähigkeit ist ebenfalls nachzuweisen. Das neue Einbürgerungsgesetz ist augenblicklich auszusetzen. Ferner sind die Hürden für eine Einbürgerung heraufzusetzen und die Zeit bis zur Einbürgerung deutlich zu verlängern.

Menschen, die überwiegend seit 2015 über den Weg der Asylsuche in unser Land gekommen sind, sind gar nicht oder nur unter ganz besonderen Voraussetzungen einzubürgern.

Vorgenommene Einbürgerungen, die auf falschen Angaben und Tatsachen beruhen sind zu widerrufen. Einbürgerungen ursprünglich temporär ins Land gekommener Menschen sind künftig ausgeschlossen.

Strafrecht anpassen – Zielgenau nicht über Symbole

5. Tatwaffen zu verbieten ist naive Symbolpolitik. Täter halten sich nicht an Waffenverbote, weswegen Forderungen und Maßnahmen in diese Richtung naiver Aktionismus ist.

Der Rechtsstaat muss sich an die neue Situation anpassen, indem legislative Kompetenzen endlich genutzt werden. Straftatbestände müssen entsprechend an religiös-fanatische Tätermotive angepasst werden.

Das Strafrecht muss eine abschreckende Wirkung haben, sodass es auch Menschen aus Ländern abschreckt, in denen andere Strafmaße gelten. Bei erster Verurteilung hat dies umgehend beendende und künftig ausschließende Auswirkung auf den Aufenthaltsstatus.

Die Verbüßung einer Strafe in einem Partnerland ist zu prüfen. Eine Rückführung aus deutschem Vollzug heraus muss die Fortsetzung und Beendigung des Vollzugs im Zielland zur Folge haben.

Sozialstaat und -leistungen reformieren – Pull-Faktoren abstellen

6. Die ausufernde Alimentierung von Flüchtlingen, Migranten und Integrationsbemühungen (Leistungen, Einrichtungen und Maßnahmen) aus den Sozialhaushalten ist transparent auf den Prüfstand zu stellen und einzudämmen. Sozialleistungen an Flüchtlingen und Migranten werden, sofern ein Anspruch besteht, ab sofort nur noch unbar geleistet, sei es über eine entsprechende Karte oder Sachleistungen.

Missbräuche führen zur Streichung von Leistungen. Überweisungen ins Heimatland gelten als Missbrauch. Flüchtlinge sollen nach Ankunft und bis zur Klärung des Aufenthaltsstatus für Arbeiten in der Kommune ihres Aufenthalts herangezogen werden.

Flüchtlinge mit Bleiberecht und Asylberechtigte werden unmittelbar dem Arbeitsmarkt zugeführt. Hierzu werden auch im Rahmen der bereits geltenden Regelungen Arbeitsverpflichtungen geschaffen und konsequent genutzt.

Bei Verweigerung dessen werden Sozialleistungen gekürzt oder vollständig entzogen. Abgelehnte Asylbewerber und ausreisepflichtige Flüchtlinge oder Migranten erhalten sofort nach Ablehnung keinerlei Sozialleistungen mehr.

„Wir fordern die Fraktionen im Bundestag und in den Landtagen, die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, umgehend zu handeln!

Unsere Freiheit, unser Frieden und unsere Gesellschaft darf nicht durch Integrationsunwillen und fortwährende Schädigung unsere Gesellschaftsform durch, unserer Kultur und Freiheit, ablehnend Gegenüberstehenden Einschränkung erfahren.

Entweder die demokratische Mitte beendet die unkontrollierte Migration, oder die unkontrollierte Migration beendet die demokratische Mitte in Deutschland und Europa. Es muss jetzt gehandelt werden!“, heißt es in dieser Forderung der Liberalen im Kreis Bergstraße abschließend.