Bensheim: Zufahrt zum Beauner Platz mit Pollern unterbunden

Das Parken auf dem Beauner Platz in Bensheim ist ab sofort durch neu errichtete Poller unterbunden. Foto: Pressedienst Bensheim
BENSHEIM. - Die Stadtverwaltung weist noch einmal eindringlich darauf hin, dass das Parken auf dem Beauner Platz verboten ist. Bereits am 6. Januar wurde die befristete Freigabe zum Parken wieder aufgehoben.
Die Zufahrt auf den Beauner Platz wurde zunächst wieder mit Blumenkübeln verengt. Diese Maßnahme in Kombination mit entsprechenden Verbotsschildern entfaltete jedoch nicht die gewünschte Wirkung. Aufgrund erneuter Verstöße wird daher die Zufahrt ab sofort mit Pollern unterbunden.
Der Platz ist eine öffentliche Freifläche für Feste und Veranstaltungen und soll als Freizeit- und Verweilfläche diesen Charakter behalten. Da diese freien Flächen in der Bensheimer Innenstadt ohnehin rar sind, soll der Beauner Platz autofrei bleiben.
Zudem wird das Pflaster aufgrund der ständigen Belastung durch fahrende und parkende Autos stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Beauner Platz ist daher zum Parken dauerhaft nicht geeignet.
Für Autofahrer stehen aktuell unter anderem die Parkhäuser am Bahnhof, in der Fehlheimer Straße, am Krankenhaus, an der Platanenallee sowie das Parkhaus Süd in der Heidelberger Straße und Parkhaus im Kaufhaus Ganz zur Verfügung.