16 Corona-Neuinfektionen im Kreis Bergstraße, am heutigen Montag, 26. April
BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - 16 Corona-Neuinfektionen registrierte das Gesundheitsamt des Kreises Bergstraße am heutigen Montag, 26. April, im Kreis.
Kommune | neu heute | Gesamt-fälle | Genesene | Todesfälle |
Abtsteinach | 0 | 80 | 67 | 2 |
Bensheim | 1 | 1227 | 1091 | 59 |
Biblis | 0 | 308 | 255 | 11 |
Birkenau | 0 | 231 | 210 | 1 |
Bürstadt | 0 | 764 | 654 | 18 |
Einhausen | 0 | 173 | 148 | 2 |
Fürth | 1 | 440 | 396 | 12 |
Gorxheimertal | 0 | 154 | 133 | 2 |
Grasellenbach | 0 | 217 | 199 | 6 |
Groß-Rohrheim | 0 | 170 | 148 | 15 |
Heppenheim | 3 | 1151 | 1024 | 33 |
Hirschhorn | 0 | 106 | 79 | 8 |
Lampertheim | 4 | 1399 | 1186 | 52 |
Lautertal | 0 | 171 | 146 | 1 |
Lindenfels | 0 | 194 | 173 | 20 |
Lorsch | 1 | 349 | 308 | 10 |
Mörlenbach | 0 | 318 | 287 | 8 |
Neckarsteinach* | 0 | 106 | 95 | 1 |
Rimbach | 0 | 239 | 212 | 3 |
Viernheim | 2 | 1532 | 1288 | 26 |
Wald-Michelbach | 4 | 393 | 335 | 14 |
Zwingenberg | 0 | 152 | 140 | 1 |
Kreis Bergstraße insgesamt | 16 | 9874 | 8574 | 305 |
*Korrektur: Bei den Ermittlungen hat sich herausgestellt, dass eine positiv getestete Person, die hier als wohnhaft in Neckarsteinach verzeichnet war, ihren dauerhaften Aufenthaltsort außerhalb des Kreises hat.
Der Fall wurde an das zuständige Gesundheitsamt abgegeben. Die Statistik wurde entsprechend korrigiert.
Informationen zu betroffenen Einrichtungen
In folgenden Einrichtungen gibt es mindestens einen neuen positiven Fall:
Schulen/Kitas:
- Martin-Buber-Schule in Heppenheim
- Kindertagesstätte in Lampertheim
Sonstige Einrichtungen:
- Gemeinschaftsunterkunft in Bürstadt
- Gemeinschaftsunterkunft Gorxheimertal
- Gemeinschaftsunterkunft Lampertheim
Informationen zu Patienten in Krankenhäusern
Anzahl der Patienten mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße | 29 |
Anzahl der Patienten mit Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße | 5 |
Personen aus dem Kreis Bergstraße, die sich mit einer bestätigten Corona-Infektion in stationärer Behandlung befinden | 38 |
Inzidenz / Kumulierter 7-Tage-Wert
Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage | 447
|
Kreis-Inzidenz (Inzidenz nach RKI) | 164,87 (165,7) |
Link zum Inzidenzwert des RKI für den Kreis Bergstraße: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Ãœbersicht des Landes Hessen, in welchen hessischen Landkreisen ab welchen Zeitpunkt die Corona-Notbremse greift: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse
Anzahl der bereits erfolgten Erst- und Zweitimpfungen im Impfzentrum des Kreises Bergstraße (Stand Vortag)
Erstimpfungen | 47348 |
Zweitimpfungen | 18858 |
Notbremse greift ab Dienstag, 0:00 Uhr
Für das Inkrafttreten der jeweiligen Regelungen der Notbremse sind die jeweils vom RKI ausgewiesenen Inzidenz-Werte ausschlaggebend.
Da die Inzidenzwerte des RKI für den Kreis Bergstraße bereits drei Tage in Folge die 100 überschritten haben, greift ab dem morgigen Dienstag, 27. April, 0:00 Uhr im Kreis Bergstraße die „Stufe 100“ der Corona-Notbremse.
Ab diesem Zeitpunkt gelten dann folgende Regelungen (Informationsübersicht entnommen: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse#Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen)
Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen:
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur zwischen Personen eines Haustandes mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt) - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.
Ausgangsbeschränkungen:
Kein Verlassen des häuslichen Bereichs (inklusive privatem Grundstück) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen bei triftigen Gründen, u.a.:
Weg zur Arbeit, medizinischer Notfall, Mandatsausübung, Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren („Gassi gehen“).
Bis 24 Uhr ist es möglich, alleine draußen zu joggen oder spazierenzugehen (jedoch kein Sport nicht in Sportanlagen).
ÖPNV:
Bei der Nutzung besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).
Öffnungen von Geschäften:
Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Insbesondere ist beim Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs eine begrenzte Kundenzahl erlaubt (richtet sich nach Größe des Geschäfts).
Körpernahe Dienstleistungen:
Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken und nur mit FFP 2 Maske zulässig. Kosmetik- und Tattoostudios müssen schließen, ebenso Fitnessstudios und Solarien.
Ausnahme: Friseurbesuch und Fußpflege mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und mit Maske (FFP2).
Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten:
Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Abholung- und Lieferdienste sind weiterhin möglich.
Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden.
Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.
Für alle anderen gilt: Ausübung kontaktlosen Individualsports ist alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.
Schulen:
Schulen gehen in den Wechselunterricht. Ohnehin gilt die Testpflicht für die Präsenztage.
Nächste Stufe der Notbremse greift ab Donnerstag, 0:00 Uhr
Der Kreis Bergstraße hat heute nach den vom RKI veröffentlichten Inzidenzwerten den dritten Tag in Folge eine Inzidenz von 150 überschritten. Damit greift ab Donnerstag, 29. April, 0:00 Uhr, die „Stufe 150“ der Corona-Notbremse.
Ab diesem Zeitpunkt gelten dann folgende Regelungen zusätzlich zu denen der „Stufe 100“ (Informationsübersicht entnommen: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse#Inzidenz über 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen):
Öffnungen von Geschäften:
Alle Geschäfte, die bis zu einer Inzidenz von 150 Terminshopping anbieten durften, müssen ab dieser Stufe schließen. „Click and collect“, also die Abholung von Waren beziehungsweise deren Auslieferung, bleibt weiterhin möglich.
Zudem hat der Kreis Bergstraße heute den zweiten Tag in Folge auch die RKI-Inzidenzmarke von 165 überschritten. Sollte dieser Wert an drei Tagen in Folge überschritten werden, greift die „Stufe 165“ der Notbremse.
Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Pandemie im Kreis Bergstraße finden Interessierte unter www.kreis-bergstrasse.de/corona.