Coronavirus im Kreis Bergstraße für Samstag, 17., und Sonntag, 18. Oktober
BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Der Kreis Bergstraße informiert tagesaktuell über Corona-Infizierte im Kreis.
Bekannte Erkrankungsfälle und Patienten in stationärer Behandlung im Kreis:
Im Kreis Bergstraße gab am Samstag, 17. Oktober, 33 weitere neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle. Heute, Sonntag, 18. Oktober, gab es 13 weitere neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle.
Insgesamt sind damit, Stand heute, 18. Oktober, 919 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt.
Ein Infektionsfall vom Wochenende steht im Zusammenhang mit einer Obdachlosenunterkunft. Zwei Infektionsfälle stehen im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung, einer davon betrifft die Pflegeeinrichtung in Biblis.
Derzeit befinden sich drei Patienten mit einer bestätigten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße, zudem befinden sich derzeit acht Patienten mit einer entsprechenden Verdachtskonstellation in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße.
Anzahl der bekannten Coronainfektionen, Stand Samstag, 17., und Sonntag, 18. Oktober:
Kommune | Fälle bis Freitag, 16.10. | neu am 17.10.2020 | Gesamt-zahl Infizierte am 17.10.2020 | neu heute, 18.10.2020 | Gesamt-zahl Infizierte heute, 18.10.2020 |
Abtsteinach | 4 | 0 | 4 | 0 | 4 |
Bensheim | 101 | 3 | 104 | 3 | 107 |
Biblis | 29 | 3 | 32 | 1 | 33 |
Birkenau | 29 | 1 | 30 | 0 | 30 |
Bürstadt | 55 | 2 | 57 | 1 | 58 |
Einhausen | 29 | 1 | 30 | 0 | 30 |
Fürth | 31 | 0 | 31 | 0 | 31 |
Gorxheimertal | 22 | 1 | 23 | 0 | 23 |
Grasellenbach | 15 | 0 | 15 | 0 | 15 |
Groß-Rohrheim | 11 | 3 | 14 | 0 | 14 |
Heppenheim* | 95 | 6 | 101 | 2 | 103 |
Hirschhorn | 11 | 1 | 12 | 0 | 12 |
Lampertheim | 140 | 3 | 143 | 2 | 145 |
Lautertal | 21 | 0 | 21 | 0 | 21 |
Lindenfels | 3 | 1 | 4 | 0 | 4 |
Lorsch | 24 | 0 | 24 | 0 | 24 |
Mörlenbach | 29 | 0 | 29 | 0 | 29 |
Neckarsteinach | 19 | 1 | 20 | 0 | 20 |
Rimbach | 11 | 1 | 12 | 0 | 12 |
Viernheim | 138 | 5 | 143 | 2 | 145 |
Wald-Michelbach | 35 | 0 | 35 | 2 | 37 |
Zwingenberg | 21 | 1 | 22 | 0 | 22 |
Kreis Bergstraße insgesamt | 873 | 33 | 906 | 13 | 919 |
Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich unter häusliche Quarantäne gestellt.
* Korrekturmitteilung: Bei einem am Freitag, 17.10.2020, für Heppenheim gemeldeten Fall hat sich Rahmen der Ermittlung herausgestellt, dass die Meldeadresse zwar im Kreis Bergstraße, der dauerhafte Aufenthaltsort / Wohnort aber außerhalb Hessens liegt. Der Fall wurde dem zuständigen Gesundheitsamt übergeben und die Statistik für den Kreis Bergstraße entsprechend korrigiert.
Kumulierter 7-Tage-Wert
Im Kreis Bergstraße gab es 187 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Es ergibt sich damit derzeit eine Inzidenz von 69,13 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Stand heute: 18.10.2020).
Zum Hintergrund: Um die öffentlichen Gesundheitssysteme nicht zu überfordern, haben sich Bund und Länder am Mittwoch, 6. Mai, auf einen Grenzwert bezüglich der Zahl der Neuinfektionen verständigt.
Sollten in einem Landkreis kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage auftreten, sollen weitere Beschränkungen gelten.
Der Kreis Bergstraße hat 270.489 Einwohner, deshalb liegt der Grenzwert für den Kreis Bergstraße bei 135 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Das Eskalationskonzept des Landes Hessen sieht zudem ein gestuftes Vorgehen zur Bekämpfung der Pandemie vor.
• Ab einer Inzidenz von 20: Städte und Kreise müssen erste gezielte lokale Maßnahmen zur Eindämmung des Virus (z.B. ein erweitertes Meldewesen und andere bedarfsgerechte, an die jeweilige Situation angepasste Maßnahmen).
• Ab einer Inzidenz von 35: Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus müssen erweitert werden. Außerdem erfolgt eine Einbindung des Planungsstabs COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums.
• Ab einer Inzidenz von 50: Es muss ein konsequentes Beschränkungskonzept erfolgen, welches gegebenenfalls auch Mobilitätseinschränkungen beinhaltet.
Außerdem erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Planungsstab COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums sowie mit dem koordinierenden Krankenhaus des Versorgungsgebiets.
• Ab einer Inzidenz von 75: Der Planungsstab des Hessischen Sozialministeriums übernimmt die Steuerung der medizinischen Lage in der Stadt oder dem Kreis.