âAnerkennung fĂŒr ehrenamtliche Arbeit und Investition in sozialen Zusammenhaltâ

Dr. Josefine Koebe, MdL (3. von rechts), Bundesinnenministerin Nancy Faeser (2. von rechts) und Marius Schmitt, Vorsitzender des SPD-Unterbezirks BergstraĂe (rechts), bei einer Veranstaltung zum Thema Ehrenamt im Austausch mit Vertretern BergstrĂ€Ăer SportverbĂ€nde und -vereine. Foto: Pressedienst BĂŒro Dr. Koebe
BERGSTRASSE. - Das von der hessischen Landesregierung beschlossene Programm zur StĂ€rkung des Ehrenamts ist ein wichtiges Signal fĂŒr alle ehrenamtlich tĂ€tigen Personen in Hessen.
Auch Dr. Josefine Koebe begrĂŒĂt diese Ă€uĂerst sinnvolle MaĂnahme fĂŒr den sozialen Zusammenhalt im Land und fĂŒhrt hierzu ihre persönlichen EindrĂŒcke aus dem Wahlkreis an:
âIn GesprĂ€chen mit Personen aus Vereinen und VerbĂ€nden wurde immer wieder deutlich, welch finanzielle Belastung die GEMA-GebĂŒhren fĂŒr die Vereine darstellt. Musik macht Veranstaltungen lebendig â und in einer geselligen AtmosphĂ€re lĂ€sst sich viel leichter Interesse fĂŒr die wertvolle Arbeit des Vereins wecken und somit neue Mitglieder gewinnen.â
Ab dem 01. Januar 2025 können ehrenamtlich tĂ€tige Organisationen, unabhĂ€ngig von ihrer Organisationsform, ihre Veranstaltungen von der Entrichtung der Gema-GebĂŒhren befreien lassen.
Das Land Hessen hat hierfĂŒr gemeinsam mit der GEMA (Gesellschaft fĂŒr musikalische AuffĂŒhrungs- und mechanische VervielfĂ€ltigungsrechte) einen Pauschalvertrag ausgehandelt sowie eine VerbĂ€ndelösung vereinbart.
FĂŒr die Finanzierung des Vorhabens, welches im Rahmen des â11+1-Programms fĂŒr Hessenâ durch die schwarzrote Landesregierung umgesetzt wird, stehen jĂ€hrlich bis zu 400.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur VerfĂŒgung.
Die Befreiung gilt jedoch nicht automatisch. Zwar wurde nach Auskunft des EntbĂŒrokratisierungsministers, Manfred Pentz, explizit darauf geachtet, dass keine neuen bĂŒrokratischen HĂŒrden entstehen, dennoch gelten Regeln.
In einem Fact-Sheet der hessischen Staatskanzlei wird u.a. darĂŒber informiert, dass nur Veranstaltungen geltend gemacht werden können, fĂŒr die kein Eintrittsgeld erhoben wird und bei denen die FlĂ€chengröĂe des Veranstaltungsortes maximal 500 Quadratmeter umfasst.
Jede berechtigte Organisation kann pro Jahr vier Veranstaltungen melden. Dabei zÀhlt es zu den Pflichten der Veranstalter, jede Veranstaltung mit öffentlicher Musiknutzung vorab im GEMA-Onlineportal zu melden.
âMit diesem Programm erhalten Vereine mehr finanzielle FreirĂ€ume fĂŒr ihre eigentliche Arbeit â die Befreiung ist eine echte UnterstĂŒtzung fĂŒr das, was wirklich zĂ€hlt. Das Programm schafft indirekt RĂ€ume fĂŒr den gesellschaftlichen Austausch â und darĂŒber freue ich mich sehr!â, so Koebe resĂŒmierend.