FWG positioniert sich zur vorübergehenden Schließung des Weiherhausstadions
BENSHEIM. - Dr. Rolf Tiemann, Stadtverordneter der FWG, und Alois Hillenbrand, langjähriges Mitglied der FWG im Ortsbeirat West, haben sich - vor einer Stellungnahme der Freien Wähler - vor Ort ein eigenes Bild verschafft.
Angesichts der zahlreichen Unmutsäußerungen von Bürgerinnen und Bürgern in Leserbriefen, der Kritik von FDP und BfB, vor allem aber der massiven und persönlichen Angriffe der CDU gegen die Bensheimer Stadtverwaltung und die Bürgermeisterin, nimmt die FWG zum Sachverhalt wie folgt Stellung:
Die zunächst bis zum 15. März von der Verwaltung in Absprache mit allen Dezernentinnen und Dezernenten beschlossene Schließung des Weiherhausstadions ist bedauerlich und für viele Freizeitsportler sicherlich ein Ärgernis.
Diese Entscheidung ist aus Sicht der FWG aber notwendig, sachgerecht und angemessen.
„Den mehrfachen Vorfällen von Vandalismus muss dringend Einhalt geboten werden“, so Alois Hillenbrand und Rolf Tiemann, die vor Ort mit einem Mitglied des Platzwart-Teams sprachen und sich über den Gesamtumfang der Schäden, der Vermüllung und Verschmutzung informierten.
Danach wird zunehmend mehr Müll sowohl im Weiherhausstadion als auch im Umfeld der benachbarten Sporthalle zurückgelassen, der für die Mitarbeiter beträchtliche Mehrarbeit bedeutet.
Die Toiletten werden häufiger extrem verschmutzt. Es ereigneten sich viele größere und kleinere Sachbeschädigungen über die teilweise in der Presse schon berichtet wurde.
Im Zusammenhang mit der letzten größeren Beschädigung in den Herrentoiletten wurde aber bisher z. B. nicht berichtet, dass Farbspraydosen entzündet wurden, die einen Brand in dem erst vor Kurzem für mehr als 2 Mio Euro errichteten Gebäude hätten auslösen können.
Nach der jetzt erfolgten Schließung würden neuerliche kriminelle Vandalismus-Vorfälle sogar die Tatbestände „Einbruch und Hausfriedensbruch“ erfüllen.
Durch die öffentlichkeitswirksame Schließung sind die Bürgerinnen und Bürger aufgeschreckt und sensibilisiert worden, nicht weiter zu akzeptieren, dass durch einige kriminelle Vandalen viele Menschen Einschränkungen und Gefährdungen zu erleiden haben.
Die Verwaltung kommt mit der vorübergehenden Schließung ihrer Verpflichtung nach, öffentliches Eigentum zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass damit pfleglich umgegangen wird.
Nicht mehr und nicht weniger hat die Verwaltung - sprich die Bürgermeisterin - getan. Für diese unpopuläre und mutige Entscheidung gebührt ihr Respekt und Unterstützung.
Die offensichtlich dem Wahlkampf geschuldeten Anwürfe der oben genannten Gruppierungen und die Forderungen nach sofortiger Rücknahme der Entscheidung sind in dieser Situation auf jeden Fall nicht angemessen.
Mit welchen Maßnahmen dieser Vandalismus und die Vermüllung zukünftig wirksam verhindert oder zumindest eingeschränkt werden können, bedarf einer rationalen, sachgerechten Analyse durch die Verwaltung unter Einbeziehung von entsprechenden Fachleuten.
Mit der gelegentlichen Kontrolle des Geländes durch die Städtische Polizei kann gezielter Vandalismus jedenfalls nicht bekämpft werden.
Zu hoffen und zu wünschen ist aber vor allem, dass Einsicht und Verantwortungsbewusstsein bei denjenigen einkehrt, die - aus welchen Gründen auch immer – solche kriminellen Sachbeschädigungen begehen, heißt es abschließend in der FWG-Pressemitteilung.