Stadt Bensheim sucht Schöffinnen und Schöffen
BENSHEIM. - Im Laufe des Jahres 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Hierfür sucht die Stadt Bensheim Interessierte, die bereit sind, diese ehrenamtlichen Richtertätigkeiten wahrzunehmen.
Dazu werden von den Städten und Gemeinden den entsprechenden Gerichten geeignete Personen für dieses Ehrenamt vorgeschlagen. Die Stadt Bensheim hat dafür mindestens 28 Personen zur Wahl als Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bensheim und das Landgericht Darmstadt auf einer Vorschlagsliste einzureichen.
Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Bergstraße schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen beziehungsweise Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Hilfsschöffinnen/en.
„Schöffinnen und Schöffen erhöhen die Unabhängigkeit der Justiz und verbessern die Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für den Rechtsstaat und für ein funktionierendes Gemeinwesen.
Wir freuen uns über jede Bewerbung von Menschen, die Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Sozialkompetenz mitbringen“, ruft Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung geeignete Bensheimerinnen und Bensheimer zur Teilnahme auf.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Bensheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache sicher beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt oder ein Insolvenzverfahren läuft, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen und Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt bis zum 7. März beim Bürgerbüro der Stadt Bensheim (Hauptstr. 39) oder geben ihre Unterlagen im Rathaus (Kirchbergstraße 18) oder in der Verwaltungsstelle Auerbach (Darmstädter Straße 166) ab.
Bewerbungen zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und -schöffen werden ebenfalls im Bürgerbüro entgegengenommen. Für Rückfragen steht das Bürgerbüro telefonisch unter 06251/582630 oder per E-Mail an buergerbuero(at)bensheim.de zur Verfügung.
Weitere Informationen und Bewerbungsformulare für dieses Ehrenamt finden sich unter anderem auf den Internetseiten www.schoeffenwahl2023.de und www.schoeffenwahl.de.