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Schutzkonzepte für die stationäre und ambulante Pflege

Landrat Engelhardt berät sich mit den stationären Einrichtungen und den ambulanten Pflegediensten zu weiteren Schutzmaßnahmen

BERGSTRASSE. - Das steigende Infektionsgeschehen betrifft in zunehmendem Maß auch die Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Um die Bewohnerinnen und Bewohner nachhaltig schützen zu können, hat Landrat Christian Engelhardt die Vertreter der stationären Pflege zum gemeinsamen Austausch über die Umsetzung der hessischen Corona-Einrichtungsschutzverordnung per Videokonferenz eingeladen.

Bereits bevor es zu dieser Verordnung des Landes kam, hatte das Gesundheitsamt des Kreises Bergstraße die Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu besonderen Schutzmaßnahmen angehalten. Viele davon finden sich nun auch in der neuen Verordnung des Landes wieder.

Die seit 16. Dezember geltende Verordnung des Landes Hessen regelt, welche Kriterien an ein wirkungsvolles Schutzkonzept für die Einrichtungen anzulegen sind.

Dazu gehören neben eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten auch besondere Schutzvorkehrungen wie das dauerhafte Tragen von FFP2- oder KN95-Masken für die Besucher oder auch die regelmäßige Testung der Mitarbeiter.

„Die Einrichtungen müssen schnell und konsequent die Schutzkonzepte umsetzen, um die Risikogruppen und auch das Personal in den Einrichtungen vor Ort bestmöglich zu schützen“, so Landrat Engelhardt zur Dringlichkeit der Lage.

Ganz besonders komme dies zum Tragen, wenn in einer Einrichtung ein meldepflichtiges Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist: Dann müssen zum Beispiel Besuche bis auf weitere Entscheidung des Gesundheitsamts verboten werden.

Im Rahmen der Konferenz bot sich für die Teilnehmer aus den Einrichtungen des Kreises auch die Möglichkeit, einzelne Fallkonstellationen und Fragen zu den neuen Regelungen anzusprechen.

Für die Klärung der Eckpunkte der Schutzkonzepte stand zudem auf Einladung des Landrats Andreas Straub von der Heimaufsicht des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales zur Verfügung, schließlich sei seine Behörde für die Abnahme der einzelnen Konzepte verantwortlich.

Engelhardt bot zudem an, bei weiteren Fragen eine schnellstmögliche  Klärung mit dem Land zu forcieren, um Unsicherheiten zu vermeiden.

„Wir sind als Kreis ein verlässlicher Partner für die Pflege – deswegen wollen wir unser Möglichstes tun, um die Einrichtungen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen“, so Engelhardt.

Es geht dem Landrat aber nicht nur um die Menschen in Einrichtungen, sondern man müsse auch an die vielen Menschen denken, die zuhause betreut und gepflegt werden. Der Landrat hatte daher zu einer weiteren Videokonferenz mit den ambulanten Pflegedienste eingeladen.

„Derzeit wird in vielen Bereichen Außerordentliches geleistet. Der Bereich der Pflege und Betreuung von Menschen, die zur so genannten vulnerablen Gruppe gehört, ist hier ausdrücklich auch hervorzuheben.

Ich bin schon zu normalen Zeiten sehr beeindruckt, was in diesem Bereich geleistet wird; umso mehr in dieser schwierigen Zeit, gerade im Umgang mit besonders gefährdeten Personen“, so der Landrat abschließend.