Ab Samstag, 1. März, neues Kennzeichen für Roller und E-Scooter erforderlich
BENSHEIM. - Die Stadtpolizei Bensheim erinnert alle Halter von Kleinkrafträdern, Rollern, E-Scootern und anderen Elektro-Kleinstfahrzeugen daran, dass zum Stichtag 1. März die Jahreskennzeichen an den Fahrzeugen ausgetauscht werden müssen.
Die bisherigen Kennzeichen verlieren an diesem Stichtag ihre Gültigkeit – und damit endet auch der Versicherungsschutz. Um weiterhin sicher, versichert und gesetzeskonform unterwegs zu sein, sollte rechtzeitig ein neues Kennzeichen bei der Versicherung beantragt und angebracht werden.
Ohne gültiges Kennzeichen darf ein Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden, vielmehr ist das Fahren ohne Versicherungsschutz auch eine Straftat.
Die Stadtpolizei empfiehlt, sich frühzeitig auf den Wechsel vorzubereiten, um Stress und mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.