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Ruth Böhm löst Heinz Pfeifer ab: Neue Ortsgerichtsvorsteherin in Gronau

Wechsel im Ortsgerichtsvorstand: Ruth Böhm löst beim Ortsgericht Bensheim III (Gronau) Heinz Pfeifer ab. Foto: Pressedienst Bensheim

BENSHEIM. - Ruth Böhm ist als Ehrenbeamtin zur neuen Ortsgerichtsvorsteherin beim Ortsgericht Bensheim III (Gronau) ernannt worden.

Die Ernennung erfolgte über Amtsgerichtsdirektor Leif Kindinger auf Vorschlag der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung. Die Gronauerin wird ihre ehrenamtliche Arbeit an der Spitze des Ortsgerichts zunächst für fünf Jahre ausüben.

Dem Gremium gehört sie bereits seit 2016 als Schöffin an. Peter Jenal, langjähriger Gronauer Ortsvorsteher und heute noch als Schöffe aktiv, hatte sie zusammen mit ihrem Vorgänger Heinz Pfeifer angesprochen.

2019 übernahm sie schließlich den Posten der Stellvertreterin. In Gronau ist die gelernte Bankkauffrau, die bis zu ihrem Ruhestand bei der Sparkasse arbeitete, gut vernetzt und bestens bekannt. Nachdem die Stelle des Ortsgerichtsvorstehers öffentlich ausgeschrieben war, reichte sie erfolgreich ihre Bewerbung ein.

Ruth Böhm löste bereits zum Jahreswechsel Heinz Pfeifer ab, der auf eine lange und engagierte ehrenamtliche Karriere zurückblicken kann. In der jüngsten Sitzung des Ortsbeirats wurde er offiziell verabschiedet.

Der Architekt war am 17. Mai 1995 unter dem damaligen Ortsgerichtsvorsteher Rudi Weiß – dem letzten Bürgermeister der bis 1971 selbständigen Gemeinde Gronau – zum Schöffen des Ortsgerichts Bensheim III ernannt worden.

Im Juni 2000 rückte er dann als Nachfolger von Weis nach und wurde in diesem Amt zweimal bestätigt. Erst für weitere zehn Jahre bis 2020 und nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren für fünf Jahre bis 2025. Durch einen Wohnortwechsel musste er sich von dieser Aufgabe zurückziehen.

Mit Beschluss des Amtsgerichts am 19. September 2023 wurde Heinz Pfeifer daher als Ortsgerichtsvorsteher formell entlassen. „Sie haben für die Allgemeinheit eine überaus verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe im Ehrenamt übernommen.

Dafür bedanke ich mich bei Ihnen und dem gesamten Ortsgericht herzlich“, betonte Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung. Sie wünschte darüber hinaus Ruth Böhm alles Gute.

Pünktlich zum Wechsel wurde das Büro der Ortsgerichtsvorsteherin mit neuer EDV und Software ausgestattet, die unter anderem beim Schätzen von Gebäuden und Grundstücken eine Arbeitserleichterung darstellt.

In Hessen leisten die Ortsgerichte einen wichtigen Service für die Bürgerinnen und Bürger. Neben dem Ortsgerichtsvorsteher gehören dem Ortsgericht vier weitere Schöffen an. Alle Tätigkeiten am Ortsgericht sind ehrenamtlich.

In Bensheim gibt es drei Ortsgerichtsbezirke: außer Gronau noch das Ortsgericht I (zuständig für Bensheim, Auerbach, Hochstädten, Schönberg, Wilmshausen, Zell) und das Ortsgericht II für Fehlheim, Schwanheim und Langwaden.

Eine der vielfältigen Aufgaben ist die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften öffentlicher und privater Urkunden. Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden.

Auf deren Anforderung hat das Ortsgericht Sterbefallanzeigen zu erstatten, Auskunft über Besitzverhältnisse zu erteilen und Nachlassinventare aufzustellen.

Eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen, die auf Antrag eines Eigentümers oder auf Ersuchen einer Behörde vorgenommen werden.

Im Anschluss an die Begehung des Grundstücks wird eine Schätzungsurkunde erstellt. „Von einer Wiese im Wert von 1000 Euro bis hin zu einem Gebäude im Wert von einer Million war während meiner Amtszeit alles dabei“, blickte Heinz Pfeifer auf eine abwechslungsreiche, aber mitunter auch herausfordernde Zeit zurück. Denn bei Vermittlungen in Streitfällen brauchen die Mitglieder des Ortsgerichts auch schon mal ein dickes Fell.

Das Büro der Ortsgerichtsvorsteherin in Gronau befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus (Märkerwaldstraße 81a). Sprechstunde ist immer dienstags von 17 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung: Telefon 06251/9749521, Kontakt per Mail: ortsgericht3(at)bensheim.de.