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BfB: „Allgemeinverfügung des Landrats geht uns viel zu weit“

Die Fraktion 'Bürger für Bensheim' verzichtete in der jüngsten Sitzung der Bensheimer Stadtverordneten wegen der generellen, selbst am Mikrofon verfügten Maskenpflicht auf eigene Redebeiträge

BENSHEIM. - In der jüngsten Sitzung der Bensheimer Stadtverordneten am Donnerstagabend, 05. November, begründete der Fraktionsvorsitzende der >Bürger für Bensheim<, kurz BfB, zu Beginn weshalb seine Fraktion in dieser Sitzung auf Redebeiträge verzichtete.

Franz Apfel gab dazu folgende Erklärung:

> Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,
meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

die Bundesregierung hat zusammen mit den Länderchefs einen weiteren Teil-Lockdown für den Monat November beschlossen.

Unser Landrat hat daraufhin in seiner Allgemeinverfügung u. a. angeordnet, dass wir Mund-Nase-Masken nicht nur auf dem Weg zum Sitzplatz sondern die gesamte Zeit der Stadtverordnetenversammlung einschließlich der Redebeiträge tragen müssen.

In der Verordnung des Landes Hessen ist diese Regelung nicht zu finden.

Wir halten die Anordnung des Landrats für unangemessen, völlig überzogen und unbegründet: wenn es im Rahmen von Zusammenkünften von Stadtverordnetenversammlungen etc. zu Ausbrüchen von COVID-19 gekommen wäre, dann könnte man eine entsprechende Anordnung verstehen und nachvollziehen. Aber da gibt es keinerlei Hinweise. Transparenz: Fehlanzeige!

Meine Damen und Herren,

sie sehen im Fernsehen keinen Politiker, der mit Mund-Nasen-Maske am Mikro spricht. Nicht unsere Kanzlerin, keinen Minister, kein Arbeitgeber- oder Gewerkschaftvertreter – niemanden.

Die nehmen alle ihre Maske beim Reden ab! Hier wird mit zweierlei Maß gemessen! Die da oben und wir da unten – so geht das unserer Meinung nach nicht.

Ich zitiere aus der Verfügung für den Deutschen Bundestag:

In den Sitzungssälen, einschließlich des Plenarsaals, und Besprechungsräumen kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Platz abgelegt werden, wenn mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten wird.

Die Rednerinnen und Redner im Plenarsaal dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung am Rednerpult und an den Saalmikrophonen ablegen. Die amtierenden Präsidentinnen und Präsidenten können die Mund-Nasen-Bedeckung im Sitzungsvorstand ablegen.

Wir haben uns als BfB nicht dagegen gewehrt, die Mund-Nasen-Maske beim Betreten des Gebäudes bis zum Sitzplatz zu tragen. COVID-19 kann eine gefährliche Krankheit sein. Aber die Allgemeinverfügung des Landrats geht uns viel zu weit.

Als Konsequenz dieser unangemessenen, überzogenen und nicht begründeten Anordnung verzichtet die BfB-Fraktion auf Redebeiträge in der heutigen Sitzung.<