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Coronavirus im Kreis Bergstraße, Stand Donnerstag, 01. Oktober

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Der Kreis Bergstraße informiert tagesaktuell über Corona-Infizierte im Kreis.

Bekannte Erkrankungsfälle, Genesene und Patienten in stationärer Behandlung im Kreis:

Im Kreis Bergstraße gibt es vier neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle. Einer dieser Infektionsfälle steht in Zusammengang mit dem Alten Kurfürstlichen Gymnasium in Bensheim.

Hierbei handelt es sich um eine der Kontaktpersonen, die im Rahmen der vom Gesundheitsamt veranlassten Testungen getestet wurde. Für die jeweiligen engen Kontaktpersonen wird wie üblich Quarantäne angeordnet.

Ein anderer der heute neu gemeldeten Infektionsfälle steht in Zusammengang mit der Elisabeth-Selbert-Schule in Lampertheim. Das Gesundheitsamt hat für die entsprechende Person Quarantäne verhängt.

Für die jeweiligen engen Kontaktpersonen wird wie üblich ebenfalls Quarantäne angeordnet. In diesem Kontext ist zudem eine Testung von rund 20 Personen auf SARS-CoV-2 vorgesehen.

Auch an der Alexander-von-Humboldt-Schule in Viernheim gibt es einen Infektionsfall. Hier handelt es sich allerdings um eine Person, die nicht im Kreis Bergstraße wohnt und daher nicht in der Statistik des Kreises Bergstraße geführt wird, sondern in der des Wohnortes.

Für die jeweiligen engen Kontaktpersonen wird auch hier Quarantäne angeordnet. In diesem Kontext ist zudem eine Testung von rund 90 auf SARS-CoV-2 vorgesehen.

Insgesamt sind 649 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es derzeit insgesamt weiterhin 585 Personen aus dem Kreis, die vor einiger Zeit positiv auf das Virus getestet wurden und die mittlerweile als genesen gelten.

Zudem hat es drei Todesfälle gegeben. Damit sind im Kreis Bergstraße aktuell 61 Fälle bekannt, die momentan mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert sind.

Derzeit befinden sich zwei Patienten mit einer bestätigten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße, zudem befinden sich derzeit neun Patienten mit einer entsprechenden Verdachtskonstellation in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße.

Anzahl der bekannten Coronainfektionen, Stand Donnerstag, 01. Oktober, 19 Uhr:

Kommune

Fälle bis gestern

neu heute

Gesamt-

zahl Infizierte

darunter: bereits genesene Infizierte

Abtsteinach

3


3

3

Bensheim

66

1

67

51

Biblis

12


12

12

Birkenau

28


28

24

Bürstadt

45

1

46

39

Einhausen

17


17

15

Fürth

21

1

22

21

Gorxheimertal

22


22

22

Grasellenbach

11


11

11

Groß-Rohrheim

7


7

6

Heppenheim

55


55

48

Hirschhorn

9


9

9

Lampertheim

119

1

120

115

Lautertal

11


11

10

Lindenfels

2


2

2

Lorsch

22


22

18

Mörlenbach

24


24

19

Neckarsteinach

15


15

15

Rimbach

11


11

10

Viernheim

108


108

103

Wald-Michelbach

18


18

16

Zwingenberg

19


19

16

Kreis Bergstraße insgesamt

645

4

649

585

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich unter häusliche Quarantäne gestellt.

Kumulierter 7-Tage-Wert

Im Kreis Bergstraße gab es 42 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Es ergibt sich damit derzeit eine Inzidenz von 15,54 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Zum Hintergrund: Um die öffentlichen Gesundheitssysteme nicht zu überfordern, haben sich Bund und Länder am Mittwoch, 6. Mai, auf einen Grenzwert bezüglich der Zahl der Neuinfektionen verständigt.

Sollten in einem Landkreis kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage auftreten, sollen weitere Beschränkungen gelten.

Der Kreis Bergstraße hat 270.489 Einwohner, deshalb liegt der Grenzwert für den Kreis Bergstraße bei 135 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage.

Das Eskalationskonzept des Landes Hessen sieht zudem ein gestuftes Vorgehen zur Bekämpfung der Pandemie vor. So werden bereits erste gezielte lokale Maßnahmen zur Eindämmung des Virus (z.B. ein erweitertes Meldewesen und andere bedarfsgerechte, an die jeweilige Situation angepasste Maßnahmen) von Städten und Kreisen verordnet, wenn diese eine Inzidenz von 20 überschreiten.