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Probleme mit „freigemessenem“ Atomabfall in Biblis

AK.W.Ende sieht „Freimessung“ als reine Theorie

BIBLIS. - Bereits 2017 hatte der Deutsche Ärztetag vor dem Hintergrund des Rückbaus stillgelegter Atomkraftwerke und der in der Strahlenschutzverordnung geregelten „Freigabe“ radioaktiver Stoffe betont, dass „die gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von AKW-Restmüll nicht ausreichend geklärt" sind.

Deshalb sei er „aus Strahlenschutzgründen (nach) bestmöglichem technischen Stand... am Besten auf dem Kraftwerksgelände“ sicher zu verwahren. Die Bergsträsser Anti-Atom-Initiative AK.W.Ende sieht das seit Beginn der Offenlegung der Abriss-Pläne in Biblis ebenso.

Denn: „Die für die >Freigabe< durch >Freimessung< nach dem 10-Mikrosievert-Konzpt zulässigen Radioaktivitätswerte liegen deutlich oberhalb der Nachweisbarkeit. Physikalisch betrachtet bedeutet eine Unterschreitung der Freigabegrenzwerte nicht, dass  das Material frei von Radioaktivität ist.

Seit der Strahlenschutznovelle von 2001 allerdings bestimmt laut Atomgesetz der Gesetzgeber, ob ein Stoff radioaktiv ist oder nicht. Juristisch gesehen ist also freigegebenes Material nicht radioaktiv.“

AK.W.Ende-Sprecher Rainer Scheffler: „Genau darauf berufen sich AKW-Betreiber RWE und das grün geführte hessische Umweltministerium und ignorieren dabei, dass das vor Jahrzehnten entwickelte 10-Mikrosievert-Konzept lediglich ein komplexes Rechenmodell darstellt, das aufgrund theoretischer Szenarien vorgibt, genau berechnen zu können, wo und in welchem Umfang Belastungen auftreten.

Es wird unterstellt, dass keine Dauerbelastung stattfindet, obwohl diese aufgrund der großen Materialmengen überaus wahrscheinlich sind. Außerdem wird das Kollektivdosis-Konzept in der Freigaberegelung nicht berücksichtigt.

Richtig ist, dass das individuelle Gesundheitsrisiko mit Ausnahme von Risikogruppen (Kinder, Schwangere, alte und kranke Menschen) nur geringfügig steigt. Werden jedoch viele Menschen einschließlich der Risikogruppen zusätzlich mit niedrigen Strahlendosen belastet, erhöht sich die absolute Anzahl von Erkrankungsfällen signifikant.“

AK.W.Ende Bergstrasse hat nach Angaben ihres Sprechers bereits vor über einem Jahr Kontakt zur Bürgerinitiative „Büttelborn 21“ aufgenommen, die sich gegen die zwangsweise Zuweisung des Atomabfalls aus Biblis auf die Deponie Büttelborn zur Wehr setzt.

Jetzt haben das hessische Umweltministerium und das Regierungspräsidium Darmstadt eine entsprechende Verfügung erlassen. Der zuständige Landrat des Kreises Groß Gerau will dagegen Widerspruch einlegen und sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen.