Bensheim: BfB beantragt MEGB auf den Prüfstand zu stellen
BENSHEIM. - Die städtische Marketing- und Entwicklungsgesellschaft (MEGB) steht aus verschiedenen Gründen immer wieder in der öffentlichen Kritik. Deshalb schlägt die Fraktion >Bürger für Bensheim< (BfB) vor, dass in der nächsten Wahlperiode die städtischen Gremien eine Grundsatzentscheidung darüber treffen, ob die MEGB erhalten werden soll, eine Änderung der Aufgaben erfährt oder abgewickelt werden kann.
„Es gibt sowohl Pro- als auch Contra-Argumente, die transparent zusammengeführt werden müssen um dann eine Entscheidung aufgrund der zusammengetragenen Fakten zu treffen.“
Ein wichtiges Argument für den Erhalt der MEGB sei z. B., dass die MEGB Vorsteuerabzugsberechtigt ist. „Diese Möglichkeit hat uns beispielweise bei bestimmten Bauprojekten der MEGB viel Geld eingespart“, erinnert dazu BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.
Ist die MEGB ohne den Verkauf großer Gewerbegebiet in Zukunft wirtschaftlich noch tragfähig?
Die Fraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim spricht sich gegen die Ausweisung neuer großer Gewerbegebiete aus.
„Bensheim hat in der Vergangenheit enorm viele Gewerbeflächen ausgewiesen. Diesen Flächenverbrauch gilt es für die Zukunft zu stoppen. Wir setzen uns für den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Grünflächen für unsere Umwelt und für die Naherholung ein“, betont BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.
Er verweist darauf, dass damit eine wichtige Aufgabe der MEGB für die Zukunft entfalle: die Vermarktung großflächiger Gewerbegebiete. „Ob die MEGB deshalb wirtschaftlich noch tragfähig aufgestellt sein kann, darüber ist in der neuen Wahlperiode anhand von Fakten zu entscheiden.“
Neuer Schwerpunkt für die MEGB: Stadtmarketing für Bensheim und Auerbach?
„Neben dem Erhalt der MEGB bzw. deren Abwicklung gibt es noch eine dritte Möglichkeit. Die Verlagerung des Aufgabenschwerpunktes der MEGB weg von der Erschließung und dem Verkauf großer Gewerbeflächen hin zu einem funktionierenden Stadtmarketing für Bensheim und für Auerbach.
Die Beratung von Hausbesitzern und Geschäften zugunsten eines ausgewogenen Geschäftemix wären spannende und wichtige Aufgaben nach der Rückkehr zur Normalität und der Aufhebung der Beschränkungen“, erklärt dazu BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.
Der Antrag der BfB-Fraktion lautet:
„Der Magistrat wird beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage über eine Neuausrichtung der MEGB, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB dem Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
In der Entscheidungsgrundlage sollen u. a. Informationen und Gegenüberstellungen der positiven Aspekt des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Projekten ebenso aufgelistet sein, wie die Kosten der Gesellschaft der MEGB und die voraussichtliche Höhe der >Abwicklungskosten<.
In der Entscheidungsgrundlage ist ebenfalls darauf einzugehen, wie sich die MEGB zukünftig – ohne großräuminge Baumaßnahmen im Außenbereich – wirtschaftlich tragfähig aufstellen will.
Weiterhin soll dargelegt werden, welche Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung die bisherigen Aufgaben der MEGB übernehmen und welche Aufgaben extern vergeben werden könnten.“