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Förderung des Radweges zwischen Heppenheim und Lorsch

Für die Sanierung des Radweges zwischen Heppenheim und Lorsch überreichte Landrat Christian Engelhardt (Mitte) den jeweiligen Bürgermeistern, Rainer Burelbach (rechts) und Christian Schönung (links), Förderbescheide über das Sofortprogramm Radverkehr des Kreises Bergstraße. Foto: Pressedienst Bergstraße

Erfolgreiche Sanierung durch Sofortprogramm Radverkehr bezuschusst + + + Landrat Christian Engelhardt überreichte Förderbescheide

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM / LORSCH. - Das Radwegenetz verbessern und dadurch die Nahmobilität fördern – das ist das Ziel des Radverkehrskonzeptes des Kreises Bergstraße.

Über das Sofortprogramm Radverkehr werden die entsprechenden Maßnahmen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bezuschusst.

In diesem Rahmen hat Landrat Christian Engelhardt kürzlich den Bürgermeistern von Lorsch und Heppenheim, Christian Schönung und Rainer Burelbach, für ihr gemeinsames Vorhaben – den Radweg-Abschnitt, der beide Gemeinden verbindet, zu verbessern – Förderbescheide überreicht.

„Es ist mir ein wichtiges Anliegen, unseren Kreis möglichst fahrradtauglich zu gestalten. Deshalb haben wir schon im Jahr 2021 dieses Förderprogramm aufgelegt, durch das wir eine durchgängige Fahrradinfrastruktur aufbauen und eine hohe Verkehrssicherheit gewährleisten wollen.

Ich freue mich sehr, dass mit der Sanierung des Radweges zwischen Heppenheim und Lorsch hierzu ein weiterer Beitrag geleistet wurde“, so Landrat Christian Engelhardt bei der Übergabe.

Mit insgesamt rund 98.840 Euro bezuschusst der Kreis Bergstraße die Sanierung der Oberfläche des Radwegs zwischen der Autobahn und den Gemarkungsgrenzen der Städte Heppenheim und Lorsch, die inzwischen erfolgreich umgesetzt wurde. Durch die Maßnahme soll vor allem auch die Sicherheit der Radfahrenden verbessert werden.

Im Rahmen des Sofortprogramms Radverkehr sind alle Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße antragsberechtigt. Entsprechend der Vorgaben aus der Förderrichtlinie bezuschusst der Kreis die anfallenden Kosten mit jeweils 50 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 50.000 Euro je Kommune.

Weitere Informationen zum Radverkehrskonzept des Kreises Bergstraße gibt es unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/verkehr-und-strasse/radverkehrsplanung/radverkehrskonzept/.