SGO: Überwachungsregime für WKA brüchig
Schutzgemeinschaft Odenwald kritisiert fehlende Sicherheitsüberwachung der 16 Windkraftanlagen im OdenwaldODENWALD. - Ein stringentes Überwachungsregime für bisher 16 Windkraftanlagen (WKA) im Odenwald bestehe, wenn überhaupt, nur auf dem Papier.
In dieser Beurteilung sieht sich die Schutzgemeinschaft Odenwald (SGO) aufgrund eines jüngsten Anlasses am vergangenen Donnerstag erneut bestätigt, wie Hans-Joachim Büchs, Michael Karb und Sebastian Büchs für die SGO betonen.
Diesen Anlass habe die nahe der Landstraße L3349 gelegene WKA 1 im Felgenwald geboten. Solche Anlagen vom Typ VESTAS V-136 wiesen eine Turmhöhe von 217 m auf, ihre Flügel eine Länge von 68 m.
Trotz eines mit Schnee und Eis überzogenen Flügels sei diese Anlage mit einer möglichen Maximalgeschwindigkeit von 300 km/h an der Flügelspitze durchweg in Betrieb gewesen.
Gefahren durch möglichen Eis- und Schneeabwurfes für KFZ und Fußgänger auf der 100 m vom Turmfuß entfernten stark frequentierten Landstraße seien unübersehbar, ebenso die potenziellen fatalen Folgen von Unfällen.
Verwundert sei die SGO schon gewesen, seitdem eine maßgebliche hessische Landesbehörde genau diese Gefahrenlage aufgrund der Flügelheizung der WKA in der Genehmigungsphase vorneweg ausgeschlossen habe.
Die mangelhafte Funktion der Heizung sei aktuell erwiesen. Eine elektronische Meldung des Fehlers sei offenbar genauso wenig erfolgt wie eine ersatzweise gebotene Notabschaltung.
Die Bilder zu der neuen Gefährdungslage sind in dem Ordner Havarie Windkraftanlage Vielbrunn-Hainhaus und dort im Unterordner „WKA 1 Felgenwald 2021 ..." zu finden.
Allein der Vorgang der mehrfachen Öl-havarierten WKA 5 am Hainhaus im vergangenen Jahr (Januar, Mai und September) zeige, wie sehr ein stringentes Überwachungsregime nach wie vor fehle und welchen Risiken die Bürger im Odenwald zugunsten einer sogenannten Energiewende fahrlässig ausgesetzt seien, betont die Schutzgemeinschaft Odenwald abschließend.