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FĂŒr Befreiung von GebĂŒhren fĂŒr Tagespflege und Schulkinderbetreuung wĂ€hrend „Lock Down“

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - „Wenn die Leistung nicht erbracht wird, muss man nicht zahlen", findet Landrat Christian Engelhardt. Was bei jedem GeschĂ€ft eigentlich ein Grundsatz ist, gilt nicht automatisch bei „GebĂŒhren.“

Schulen und Betreuungseinrichtungen dĂŒrfen seit mehr als einem Monat von den meisten Kindern nicht betreten werden, denn KindertagesstĂ€tten und Betreuungsangebote wurden vom Land Hessen im Zuge des Kampfs gegen die Ausbreitung des Coronavirus geschlossen beziehungsweise das Betreten untersagt.

Dass die Eltern eigentlich trotzdem zahlen mĂŒssen, liegt daran, dass es sich um GebĂŒhren handelt: „Die Kosten fĂŒr das Personal der Dienstleister laufen weiter. Und weil es sich um eine GebĂŒhr handelt, dĂŒrfen wir nicht einfach so von uns aus darauf verzichten", erklĂ€rt Engelhardt.

Der BergstrĂ€ĂŸer Landrat empfindet diese Situation als Ă€ußerst unbefriedigend. „Das kann man niemandem erklĂ€ren, warum er GebĂŒhren zahlen soll, wenn die Leistung gar nicht zur VerfĂŒgung steht.“

Engelhardt sieht hier vor allem das Land in der Pflicht, den Kommunen durch eine vollstĂ€ndige KostenĂŒbernahme zu ermöglichen, die GebĂŒhr zu erlassen: Schließlich wurde die Nutzung aufgrund einer Verordnung des Landes untersagt.

Monatlich geht es dabei alleine fĂŒr den Kreis um ElternbeitrĂ€ge von deutlich mehr als 500.000 Euro. Vermutlich werde vom Land erst nach dem „Lock Down" ein ResĂŒmee gezogen und eine abschließende Regelung zwischen Land, Kommunen und Landkreisen getroffen werden können.

Beim Kreis mĂŒsse beispielsweise zudem der Kreistag ĂŒber die GebĂŒhren entscheiden. Das hatte der Kreis frĂŒhzeitig kommuniziert und den Eltern auch mitgeteilt, dass es im Fall eines nachtrĂ€glichen GebĂŒhrenverzichts zu RĂŒckerstattungen kommen werde, zunĂ€chst aber weitergezahlt werden könne.

Weil Engelhardt aber damit davon ausgeht, dass die wirtschaftlichen Folgen des Lock-Down mittlerweile auch einige Eltern erheblich beeintrĂ€chtigen, möchte er den Eltern auf anderem Weg entgegenkommen: „Wir wollen als Kreis ab dem nĂ€chstmöglichen Zeitpunkt zunĂ€chst auf die GebĂŒhrenerhebung verzichten.

Dies gilt fĂŒr die Kinder bei der Tagespflege wie auch in der Schulkinderbetreuung. Stattdessen soll der Kreis in Vorlage treten und sowohl die Kindertagespflegepersonen weiterzahlen wie auch die Vertragspartner des Kreises in der SchĂŒlerbetreuung wie auch der Mittagsverpflegung.“ Entsprechende Vorlagen an die Gremien des Kreises seien bereits veranlasst.

Die Finanzierung der Kindertagespflege hat fĂŒr die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz, welche fĂŒr das Jugendamt zustĂ€ndig ist, eine besondere Bedeutung: „Die Tagespflegepersonen sind SelbststĂ€ndige. Sie betreuen Kinder oftmals in ihren „eigenen 4 WĂ€nden.“

Deshalb gab es bereits kurz nach Beginn des „Lock Downs“ viele RĂŒckfragen und bei einigen der Tagespflegepersonen auch Existenzangst.

Wir arbeiten seit Jahren gut zusammen und wir brauchen diese engagierten Tageseltern auch in der Zukunft fĂŒr die Betreuung der Kleinsten. Wir wollen daher die Weiterzahlung des Entgelts auch in Zukunft sicherstellen, als verlĂ€sslicher Partner!“

Die kommunalen SpitzenverbĂ€nde mĂŒssten mit dem Land eine gute Lösung hinsichtlich der ElternbeitrĂ€ge finden, so Engelhardt. In der aktuellen, sehr dynamischen Situation sei jedoch sicher auch Zeit von Nöten, um auf Seiten der Akteure abschließende Vereinbarungen zu treffen.

Anschließend könnte dann der Kreistag die entsprechenden BeschlĂŒsse zu den ElternbeitrĂ€gen fĂŒr den Landkreis treffen. Die BĂŒrgermeisterinnen und BĂŒrgermeister im Kreis hĂ€tten sich in der tĂ€glichen Telefonkonferenz zudem darauf vereinbart, ebenfalls vergleichbar zu agieren, die Eltern zunĂ€chst vorlĂ€ufig zu entlasten und dann abschließend zu entscheiden.