Straßenverkehrsordnung: Kommunen haben mehr Spielraum
BENSHEIM. - Tempo 30, Elektromobilität oder Anwohnerparken: Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind seit dem 11. Oktober neue Regeln in Kraft getreten, die auch Auswirkungen für und in Bensheim haben.
Entsprechende Änderungen hatten im Juli den Bundesrat passiert und wurden an diesem Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
„Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt wird die neuen Passagen der StVO nun im Detail prüfen und dann beginnen, die rechtlichen Änderungen umzusetzen“, erklärt Martin Haape, Leiter des Teams Straßenverkehr im Rathaus.
Worum geht es bei den Änderungen? Unter anderem ergeben sich für Kommunen weitere Optionen für streckenbezogene Tempo 30-Abschnitte. Das betrifft etwa Straßen, die an Spielplätzen vorbeiführen, auf Zebrastreifen zuführen oder zu Schulen hinführen.
Das bedeutet: Nicht nur direkt vor Schulen, sondern auch auf dem Weg dahin kann bei Notwendigkeit der Verkehr auf Tempo 30 abgebremst werden.
Zwei Tempo-30-Abschnitte können gemäß der Änderung nun auch großzügiger verbunden und damit Lücken geschlossen werden. Bisher durften sie maximal 300 Meter auseinander liegen, künftig können es bis zu 500 Meter sein.
Außerdem lassen sich Zonen für Anwohnerparken leichter ausweisen. Und das nicht nur, wenn wie bisher der Parkdruck besonders hoch ist, sondern ebenso aus städteplanerischen Gründen. Es muss demnach nicht mehr abgewartet werden, bis Parkdruck entsteht, es kann bereits vorher reagiert werden, sofern ein hoher Parkdruck befürchtet wird.
Nachgesteuert wurde außerdem in Sachen Sicherheit. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen besteht ab sofort ein Verbot, bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 km/h den Notbremsassistenten auszuschalten.
Für Parkflächen zum Be- und Entladen für private und gewerbliche Zwecke kommt darüber hinaus ein einheitliches neues Verkehrszeichen mit der Bezeichnung „Ladebereich“.
Das Halten und Parken an solchen Stellen ist nur zum Be- und Entladen erlaubt. Die Änderungsverordnung bringt zudem Verbesserungen zum Umwelt- und Klimaschutz sowie Erleichterungen bei Anordnungen im Bereich der Elektromobilität mit sich.
Mit der Mobilität der Zukunft befasst sich allerdings nicht nur die städtische Straßenverkehrsbehörde. Auch andere Fachteams im Rathaus sind intensiv damit beschäftigt.
Unter der Überschrift „Mobiles Bensheim 2040“ laufen seit einiger Zeit die Vorbereitungen für die Ausarbeitung eines Mobilitätskonzepts durch das Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie.
Im Mittelpunkt steht dabei die zeitnahe und umfassende Beteiligung der Bürger. Noch bis zum 4. November können sich alle Interessierten an einer Online-Umfrage beteiligen.
„Alle, die sich regelmäßig in Bensheim bewegen, sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Wir sammeln Ihre Ideen und Anregungen“, erklärt Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung als zuständige Dezernentin. Die Umfrage ist über www.bensheim.de/mobilitaetskonzept erreichbar.
Neben der Beantwortung allgemeiner Fragen zur Mobilität in Bensheim besteht die Möglichkeit, auf einer interaktiven Karte Problempunkte zu markieren und näher zu erläutern. Hier gilt ebenso wie bei der Haushaltsbefragung: Je mehr Bürger sich einbringen, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse.