„Jede Wendung des Bürgermeisters wird durch Kreisbehörde unterstützt“
BfB-Fraktion kritisiert die sich zum Thema >Haus am Markt< „immer wieder selbst widersprechende Denkmalpflege“BENSHEIM. - „Die sich widersprechenden unterschiedlichen Stellungnahmen der Denkmalbehörde des Kreises Bergstraße zur Gestaltung des Platzes am oberen Bensheimer Marktplatz sind auffällig.
Jede Wendung des Bürgermeisters bei dem Thema Haus am Markt wird durch eine Stellungnahme dieser Kreisbehörde unterstützt. Das lassen wir so nicht im Raum stehen.
Die Bürgerinnen und Bürger in Bensheim entscheiden über das weitere Vorgehen zum Marktplatz und nicht eine sich immer wieder selbst widersprechende Kreisbehörde“, stellt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel fest.
Der Abriss des Hauses am Markt und das ehemals geplante dreistöckige Gebäude als Ersatz für das Haus am Markt war ein Projekt von Bürgermeister Richter und der CDU, das die CDU trotz zahlreicher Bürgerproteste durchsetzen wollte.
Die damalige Stellungnahme der Kreisdenkmalbehörde vom 24.01.2019 lautete u. a.: „Die Kreisdenkmalbehörde stimmt einem Abbruchantrag nur zu, wenn an gleicher Stelle wieder eine Bebauung erfolgt, die sich in Größe, Proportion und Gestaltung in den bestehenden historischen Kontext des Ensembles einfügt und die städtebauliche Anforderung einer westlich den Marktplatz abschließenden Bebauung erfüllt.“
„Es ist zumindest fraglich ob es ohne diese Stellungnahme der Fachbehörde zu einem Abriss des Hauses am Markt gekommen wäre“, stellt BfB-Stadtverordneter Norbert Koller fest, der die BfB im Bauausschuss der Stadt vertritt.
Eingeschossiger Bau hätte keine Zustimmung erhalten...
Interessant und von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage der Vertreterin der Kreisdenkmalbehörde in einem Pressebericht vom 6.4.2019, Zitat: „Die Fachfrau ließ keine Zweifel daran, dass nach einem Abriss dort wieder ein Gebäude die Lücke schließen muss - und dass die Proportionen des Neubaus stimmen müssen.
Einfach freilassen?, „das geht gar nicht“, so Exo. Auch ein eingeschossiger Bau hätte keine Zustimmung durch die Denkmalpflege erhalten.
Der vorliegende Entwurf entspreche den Vorstellungen, die die Denkmalpflege für die Stelle hat. Es passe an den Standort, über die Details – wie Farbe und Materialien – werde man noch reden…“
Räumlicher Abschluss muss nicht unbedingt ein Gebäude sein…
Die Stellungnahmen der Kreisdenkmalbehörde widersprechen fundamental der Aussage dieser Vertreterin bei der Veranstaltung des Bürgernetzwerkes zur Gestaltung des Marktplatzes.
Die mit Beifall bedachte Äußerung der Fachfrau lautete, gemäß einem Pressebericht vom 27.9.2019: „Es sollte einen räumlichen Abschluss des Marktplatzes geben, erklärte sie im Kolpinghaus. Das müsse aber nicht unbedingt ein Gebäude sein.
Sie freue sich, den Prozess von Anfang an zu begleiten und sich einzubringen. Einer modernen Architektur würde man sich in Heppenheim wohl ebenfalls nicht verschließen. Man sei in alle Richtungen offen.“
Die aktuelle Stellungnahme der Denkmalbehörde vom 7. September 2020 wurde den Stadtverordneten am 17.9.2020 ausgeteilt. Nun ist plötzlich eine eingeschossige Bebauung möglich und Zitat: „Ein Verzicht auf jegliche Bebauung an dieser Stelle, ist denkmalschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig.“
„Mit dieser Stellungnahme greift die Fachbehörde erneut – und sich wiederholt widersprechend – in die Kommunalpolitik zugunsten der Wendungen des Bürgermeisters ein.
Von einer Fachbehörde erwarten wir eine fachlich nachvollziehbare Stellungnahme, die dann auch Bestand haben sollte und auf die man sich verlassen kann. Das ist hier eindeutig nicht der Fall.
Hier wird die Fachbehörde gegen den von der „Bürgerinitiative Marktplatz besser beleben“ durchgesetzte Bürgerentscheid positioniert.
Wir kritisieren die politisch Verantwortlichen, die für die sich widersprechenden Aussagen der Fachbehörde letztlich verantwortlich sind“, schreibt die BfB.
„Als BfB unterstützen wir die Forderung der Bürgerinitiative, dass alle drei Vorschläge zur Gestaltung des oberen Marktplatzes in einem städtebaulichen Ideenwettbewerb aufgenommen werden.
Danach haben die Bürgerinnen und Bürger das Wort auf einer Bürgerversammlung. Das ist der richtige Weg, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu beteiligen“, erklärt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau abschließend.