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AblÀufe optimiert

Rund 30 Vertreter von Kreis, SozialverbĂ€nden und TrĂ€gern kamen im Januar zusammen, um sich ĂŒber die Umsetzung der GesetzesĂ€nderung zum Bundesteilhabegesetz auszutauschen.

Landeswohlfahrtsverband seit Oktober fĂŒr Bedarfsplanung zum Bundesteilhabegesetz zustĂ€ndig + + + Vertreter von Kreis, SozialverbĂ€nden und TrĂ€ger ziehen positives, erstes ResĂŒmee

KREIS BERGSTRASSE. - Im Januar kamen Vertreter des Kreises Bergstraße und der im Kreis tĂ€tigen SozialverbĂ€nde sowie TrĂ€ger und Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen fĂŒr behinderte Menschen auf Einladung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen zusammen.

Gemeinsam wollten die rund 30 Anwesenden ein erstes ResĂŒmee bezĂŒglich geĂ€nderter AblĂ€ufe im Bereich des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ziehen und entsprechende Praxiserfahrungen austauschen.

Hintergrund: Die VerĂ€nderungen des Bundesteilhabegesetzes, die an der Bergstrasse zum Oktober 2018 wirksam wurden, haben fĂŒr die betroffenen Menschen, aber insbesondere fĂŒr die TrĂ€ger und Einrichtungen, grĂ¶ĂŸere VerĂ€nderungen gebracht.

So ĂŒbernimmt der Landeswohlfahrtsverband Hessen beispielsweise nun die Bedarfsplanung fĂŒr hilfsbedĂŒrftige Menschen. Zuvor wurde diese Aufgabe von den TrĂ€gern selbst erfĂŒllt.

Die bisherige Umsetzung dieser GesetzesĂ€nderungen gilt es nun regelmĂ€ĂŸig gemeinsam zu bewerten, um daraus eine Optimierung der AblĂ€ufe fĂŒr alle Beteiligten zu erreichen. Dies kommt dann letztendlich einer großen Anzahl an betroffenen Menschen zugute. Denn der Kreis Bergstraße ist einer der Pilotkreise des hessischen LWV bezĂŒglich dieses Themas.

Dass die Änderung des BTHG tatsĂ€chlich – wie geplant – diverse Vorteile mit sich bringen kann, darĂŒber waren sich die anwesenden Fachleute bei der Zusammenkunft der Fachleute in den RĂ€umen der Kreisverwaltung schnell einig.

„Mit den VerĂ€nderungen rĂŒcken Menschen mit Behinderungen zu Recht mehr in den Mittelpunkt. Damit dies auch in der Praxis gelingen kann, mĂŒssen alle Beteiligten geeignete Rahmenbedingungen schaffen, so dass fĂŒr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Einrichtungen weniger Aufwand im administrativen Bereich entsteht und damit mehr Zeit fĂŒr den Menschen selbst zur VerfĂŒgung steht“, stellte der Kreisbeigeordnete Karsten Krug zum Abschluss der Zusammenkunft noch einmal heraus.

„Mit der ersten Evaluationsrunde unserer BergstrĂ€ĂŸer Begleitgruppe wurde heute ein guter Grundstein hierfĂŒr gelegt.“

Auch Niels Varelmann, Teamleiter des Fachdienstes fĂŒr Bedarfsermittlung des LWV Hessen, zog ein positives erstes Fazit bezĂŒglich der Änderung der ZustĂ€ndigkeiten bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.