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Fünf weitere Corona-Virus-Erkrankte im Kreis Bergstraße

BERGSTRASSE. - Der Kreis Bergstraße informiert zu aktuellen Corona-Erkrankungsfällen, Stand 22. März.

Erkrankungsfälle im Kreis:

Im Kreis Bergstraße gibt es fünf neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle. Insgesamt sind damit 73 nachgewiesene Infektionsfälle im Kreis Bergstraße bekannt.

Anzahl der bekannten Coronainfektionen, Stand 22. März:

 

Kommune

Fälle bis gestern

neu heute

Gesamt

Abtsteinach

2

2

Bensheim

11

11

Biblis

1

1

Birkenau

1

1

Bürstadt

3

1

4

Einhausen

2

1

3

Fürth

4

1

5

Grasellenbach

3

3

Groß-Rohrheim

1

1

Heppenheim

5

5

Hirschhorn

0

1

1

Lampertheim

21

1

22

Lautertal

1

1

Lorsch

2

2

Neckarsteinach

1

1

Rimbach

1

1

Viernheim

5

5

Wald-Michelbach

1

1

Zwingenberg

3

3

Kreis Bergstraße insgesamt

68

5

73

 

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich in häusliche Quarantäne gestellt.

Landesregierung verkündet weitere Einschränkungen

Die Landesregierung hat am Sonntag im Rahmen einer Pressekonferenz weitere Einschränkungen verkündet:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Kreis und Kommunen warnen vor Betrugsmaschen

Wie bereits in den Medien berichtet wurde, machen sich derzeit leider auch Betrüger die aktuelle Ausnahmesituation und die Verunsicherung der Bürger zu nutze.

So wird einzeln gemeldet, dass Menschen von Haus zu Haus gehen und sich als Mediziner oder Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben. Ziel der Betrüger ist es, in die Häuser zu kommen, die Menschen abzulenken und Wertgegenstände zu entwenden.

Eine andere Masche der Betrüger ist es, Coronatests anzubieten. Dafür wird teilweise vorher angerufen und behauptet, der Angerufene stehe unter Verdacht, infiziert zu sein.

Es würde eine Person vorbeikommen, die einen Test durchführt. Dieser würde dann z.B. 200 Euro kosten. Besonders ältere Menschen seien dabei im Visier der Betrüger.

Der Kreis und die Kommunen weisen ausdrücklich darauf hin, dass Mitarbeiter des Gesundheitsamts nicht bei den Privathaushalten vorbeikommt, um Test durchzuführen. Auch Ärzte tun dies nicht!

Tests werden ausschließlich in dafür vorgesehenen Einrichtungen oder durch die Hausärzte durchgeführt. Seien Sie vorsichtig und informieren Sie, wenn Sie Opfer eines solchen Betrugs oder Betrugsversuchs sind, ihre zuständige Polizeidienststelle.

Durchführung von Trauerfeiern und Beerdigungen

Landrat Christian Engelhardt und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises Bergstraße haben heute im Rahmen ihrer täglichen Telefonkonferenz eine Vereinbarung über die weitere Durchführung von Trauerfeiern und Beerdigungen getroffen. Diese wird morgen veröffentlicht und die Bestattungsunternehmen entsprechend informiert.