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LESERBRIEF: Zweitklassige FußgĂ€nger und Radfahrer?

Aktuell kritisieren ADFC-Mitglieder die Entscheidung von Hessen Mobil und BergstrĂ€ĂŸer Straßenverkehrsbehörde, am Bensheimer Ritterplatz keinen Schutzstreifen fĂŒr Radfahrer einrichten zu wollen. Eine durchaus berechtigte, wenngleich unvollstĂ€ndige Kritik.

Wenn die zustĂ€ndigen Behörden insbesondere auf die Regelung verweisen, dass „auf innerörtlichen Straßen grundsĂ€tzlich mit Fahrradfahrenden zu rechnen ist“ und „der vorgeschriebene Überholabstand 1,50 Meter betrĂ€gt“, ist das nichts weiter, als der RĂŒckzug Unwissender auf gesetzliche Bestimmungen ohne lokalen Bezug.

Die Örtlichkeit jedenfalls muss diesen Entscheidern völlig fremd sein. Denn wer wie ich den Ritterplatz tĂ€glich mindestens zweimal ĂŒberquert weiß um die Gefahren, die nicht nur fĂŒr Radfahrer, sondern insbesondere auch fĂŒr FußgĂ€nger hier, wie auch in den zu diesem Ort fĂŒhrenden Straßen permanent Gesundheit und Leben der Passanten bedrohen.

Völlig unerheblich aus welcher Richtung motorisierte Fahrer den Ritterplatz ansteuern, sie wollen ihn fast alle möglichst schnell ĂŒberqueren – hĂ€ufig ohne RĂŒcksicht auf Leib und Leben Nichtmotorisierter.

Sei es weil die „GrĂŒn“ leuchtende Ampelanlage droht auf „Rot“ umzuspringen, oder die Rotphase endet und man möglichst rasch losfĂ€hrt, um einer neuen Rotphase an der nĂ€chsten Ampel zu entgehen, wird – zumindest in den meisten FĂ€llen – krĂ€ftig aufs Gaspedal getreten, um eiligst an sein Ziel zu gelangen.

Dabei kommt es nahezu tĂ€glich zu Gefahrensituationen, denen sich FußgĂ€nger wie Radfahrer am Ritterplatz, wie auch in den Zufahrtsstraßen, gleichermaßen ausgesetzt sehen. Ein untragbarer Zustand, der wohl nur durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf mindestens 30 Stundenkilometer in diesem Bereich eingedĂ€mmt werden könnte.

Da ist es auch wenig hilfreich, wenn jĂŒngst in den Abend- und Nachtstunden ab 21 Uhr – ausschließlich dem LĂ€rmpegel geschuldet – die Geschwindigkeit in der Nibelungenstraße auf 30 km/h beschrĂ€nkt wurde.

Zu dieser Tageszeit ist der Straßenverkehr ohnedies relativ gering und FußgĂ€nger wie Radfahrer meist nur noch vereinzelt unterwegs, die Maßnahme also nur unwesentlich der Sicherheit Nichtmotorisierter Straßenverkehrsteilnehmer geschuldet.

Wenn sich die EntscheidungstrĂ€ger der betreffenden Behörden also auch der Sicherheit von FußgĂ€ngern und Radfahrern verpflichtet fĂŒhlen, sollten sie sich intensiv mit der ganztĂ€gigen GeschwindigkeitsbeschrĂ€nkung rund um den Ritterplatz beschĂ€ftigen, damit hier FußgĂ€nger wie Radfahrer kĂŒnftig nicht mehr zweitklassige, sondern gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer werden.

Zur Situationsbeurteilung lade ich die Herrschaften ein, sich wĂ€hrend ihrer BĂŒrostunden Zeit zu nehmen, um sich vor Ort kundig zu machen. Gerne sorge ich auch fĂŒr Sitzgelegenheiten, um die Damen und Herrn nicht ĂŒberzustrapazieren und ihnen eine analoge BĂŒrobequemlichkeit zu bieten.

Fritz Dorsheimer
64625 Bensheim