LESERBRIEF: Zweitklassige FuĂgĂ€nger und Radfahrer?
Aktuell kritisieren ADFC-Mitglieder die Entscheidung von Hessen Mobil und BergstrĂ€Ăer StraĂenverkehrsbehörde, am Bensheimer Ritterplatz keinen Schutzstreifen fĂŒr Radfahrer einrichten zu wollen. Eine durchaus berechtigte, wenngleich unvollstĂ€ndige Kritik.
Wenn die zustĂ€ndigen Behörden insbesondere auf die Regelung verweisen, dass âauf innerörtlichen StraĂen grundsĂ€tzlich mit Fahrradfahrenden zu rechnen istâ und âder vorgeschriebene Ăberholabstand 1,50 Meter betrĂ€gtâ, ist das nichts weiter, als der RĂŒckzug Unwissender auf gesetzliche Bestimmungen ohne lokalen Bezug.
Die Ărtlichkeit jedenfalls muss diesen Entscheidern völlig fremd sein. Denn wer wie ich den Ritterplatz tĂ€glich mindestens zweimal ĂŒberquert weiĂ um die Gefahren, die nicht nur fĂŒr Radfahrer, sondern insbesondere auch fĂŒr FuĂgĂ€nger hier, wie auch in den zu diesem Ort fĂŒhrenden StraĂen permanent Gesundheit und Leben der Passanten bedrohen.
Völlig unerheblich aus welcher Richtung motorisierte Fahrer den Ritterplatz ansteuern, sie wollen ihn fast alle möglichst schnell ĂŒberqueren â hĂ€ufig ohne RĂŒcksicht auf Leib und Leben Nichtmotorisierter.
Sei es weil die âGrĂŒnâ leuchtende Ampelanlage droht auf âRotâ umzuspringen, oder die Rotphase endet und man möglichst rasch losfĂ€hrt, um einer neuen Rotphase an der nĂ€chsten Ampel zu entgehen, wird â zumindest in den meisten FĂ€llen â krĂ€ftig aufs Gaspedal getreten, um eiligst an sein Ziel zu gelangen.
Dabei kommt es nahezu tĂ€glich zu Gefahrensituationen, denen sich FuĂgĂ€nger wie Radfahrer am Ritterplatz, wie auch in den ZufahrtsstraĂen, gleichermaĂen ausgesetzt sehen. Ein untragbarer Zustand, der wohl nur durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf mindestens 30 Stundenkilometer in diesem Bereich eingedĂ€mmt werden könnte.
Da ist es auch wenig hilfreich, wenn jĂŒngst in den Abend- und Nachtstunden ab 21 Uhr â ausschlieĂlich dem LĂ€rmpegel geschuldet â die Geschwindigkeit in der NibelungenstraĂe auf 30 km/h beschrĂ€nkt wurde.
Zu dieser Tageszeit ist der StraĂenverkehr ohnedies relativ gering und FuĂgĂ€nger wie Radfahrer meist nur noch vereinzelt unterwegs, die MaĂnahme also nur unwesentlich der Sicherheit Nichtmotorisierter StraĂenverkehrsteilnehmer geschuldet.
Wenn sich die EntscheidungstrĂ€ger der betreffenden Behörden also auch der Sicherheit von FuĂgĂ€ngern und Radfahrern verpflichtet fĂŒhlen, sollten sie sich intensiv mit der ganztĂ€gigen GeschwindigkeitsbeschrĂ€nkung rund um den Ritterplatz beschĂ€ftigen, damit hier FuĂgĂ€nger wie Radfahrer kĂŒnftig nicht mehr zweitklassige, sondern gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer werden.
Zur Situationsbeurteilung lade ich die Herrschaften ein, sich wĂ€hrend ihrer BĂŒrostunden Zeit zu nehmen, um sich vor Ort kundig zu machen. Gerne sorge ich auch fĂŒr Sitzgelegenheiten, um die Damen und Herrn nicht ĂŒberzustrapazieren und ihnen eine analoge BĂŒrobequemlichkeit zu bieten.
Fritz Dorsheimer
64625 Bensheim