3G-Regel im Rathaus und in städtischen Einrichtungen
BENSHEIM. - Zum Schutz der BürgerInnen und der städtischen Beschäftigten wird das bestehende Hygienekonzept ab Montag, 7. Februar, um die 3G-Regel für BesucherInnen erweitert. Die Regelung gilt für alle städtischen Einrichtungen, inklusive Stadtbibliothek, Bürgerbüro und Tourist-Information.
Bei Betreten einer städtischen Einrichtung ist also ab kommenden Montag ein 3G-Nachweis zu erbringen. Dazu zählt entweder ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis oder ein Testnachweis (maximal 24 Stunden alt; bei PCR-Test maximal 48 Stunden alt).
Vorgelegt werden kann ebenso ein Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für SchülerInnen sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (beispielsweise Testheft mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte).
Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und mindestens zwei Impfungen erhalten haben.
Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Ebenfalls als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und mindestens eine Impfdosis erhalten haben.
Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Auch für Kurzzeitkontakte (z.B. Eltern, die Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen bringen oder abholen) bestehen Ausnahmen.
Für den Besuch im Museum Bensheim gilt die 2GPlus-Regelung. Das Hygienekonzept und die Regelungen zum Besuch des Museums und zu den Veranstaltungen des Parktheaters auf der Website der Stadtkultur: www.stadtkultur-bensheim.de